Tortur oder Marter, auch peinliche Frage, Ist eine gerichtliche unter währender Marter und Folterung des Leibes angestellte scharffe Befragung, eines wegen allerhand Lasters und Verbrechen verdächtigen und gravirten Weibes-Bildes, vermöge deren die Inquisitin auf die ihr vorgehaltenen Articul zu antworten, und die Wahrheit zu bekennen gezwungen wird. Solche Marter hat ihre besonderen Gradus, so nach denen Umständen und erheblichen Indiciis entweder gemindert oder erhöhet werden. Bißweilen wird auch nur eine blosse Territio oder Schreckung und Betrohung angestellet, da die Inquisitin zwar in die Marter-Cammer geführet wird, und man ihr die Instrumenta von dem Scharff-Richter vorzeigen, selbige aber nicht damit angreiffen läßt; von solcher Marter ist eine schwangere Frau befreyet, so wegen des vermuthenden Schadens ihrer Leibes-Bürde nicht torquiret werden kan, auch wenn sie schon darnieder kommen, oder etliche Tage vorher müßgebohren, weil solche Marter biß nach dem viertzigsten Tag ihrer Niederkunfft verschoben werden muß. Nechst diesem kan sich ein Mann von seiner Frau, welche unter Scharff-Richters Händen gewesen, bey der Tortur aber nichts gestanden, und deswegen absolviret worden, nicht scheiden; weil die Tortur nach denen Rechten nicht infamiret. Marquard. Frecher. d. Infam. c. 5. Die Hexen haben ihre besondere Tortur. Siehe. Hexen-Marter.