FeedHeleel-Sztersztyn
Recht & StaatBrockhaus 1882

Heleel-Sztersztyn (spr. Schterstün, Anton Sigmund), namhafter poln. Rechtsgelehrter, geb. 1808 in Krakau, entstammte einer ursprünglich deutschen Kaufmannsfamilie (Höltzel von Sternstein). H. widmete sich dem Studium der Rechte, beteiligte sich 1830 am poln. Aufstande, wurde dann 1833 zum außerord. Professor des poln. Rechts an der trakauer Universität ernannt, bekleidete jedoch diese Stelle bloß zwei Jahre lang, worauf er 1835—36 eine «Wissenschaftliche Vierteljahrschrifto (EKwar— talnik naukowyy) herausgab. Nachdem er 1837— 38 an den Verhandlungen des krakauer Landtags teilgenommen, sodann 1839—48 auf seinem Landgute bei Krakau wissenschaftlichen Arbeiten ob— gelegen hatte, wurde H. 1848 von der Stadt Krakau in die Konstituierende Reichsversammlung zu Kremsier gewählt, wo er auf der Rechten seinen Sitz einnahm. Von 1849 bis 1853 war H. Professor des poln. Rechts an der krakauer Universität, in welcher Stellung er einen Grundriß zu Vorlesungen über das alte poln. Privatrecht schrieb (herausg. Krakau 1874). In den J. 1856 und 1870 erschienen die ersten zwei Bände seines größten Werks: Die alten Denkmäler des poln. Rechtso (Starodawne prawa polskiego pomnikio), dessen Fortsetzung nach dem 2. April 1870 zu Lemberg erfolgten Tode H.s die krakauer Akademie besorgt. Von den sonstigen Arbeiten H.s sind hervorzuheben Jurium constitutionumque Sigismundinarum proposita a Mathia Siwnicio descriptiop (1859) und Die Briefe König Johann Sobieskis an seine Gattino (1860). Helche (auch Herche, altnordisch Erka), die Gemahlin des Attila, eine Sagengestalt der german. Heldensage. Rüdiger von Bechlaren hatte sie ihrem Vater Osantrix entführt und dem Attila gebracht. Beider Kinder waren Erp und Ortwin, welche in der berühmten Rabenschlacht im Kampfe gegen Ermanrich fielen. Nach ihrem Tode ward, wie das Nibelungenlied erzählt, Kriemhild Attilas Gemahlin. Held (Hans Heinr. Ludw. von), preuß. Patriot, geb. zu Auras in Niederschlesien 15. Nov. 1764, studierte die Rechte und Kameralwissenschaft zu Frankfurt a. O., Halle und Helmstedt und trat als Zollbeamter in den preuß. Staatsdienst, in welchem er 1793 zum Oberrevisor und Zollrat in Posen ernannt wurde. H. trat 1797 dem Minister Grafen Hoym, welcher als Administrator von Südpreußen sich allerlei Unterschleife hatte zu schulden kommen lassen, in Wort und Schrift offen entgegen und wurde deshalb nach Brandenburg versetzt und scharf getadelt, veröffentlichte aber mit Wissen des Ministers Struensee ohne Angabe des Druckorts 1801 «Die wahren Jakobiner im preuß. Staat, oder aktenmäßige Darstellung der bösen Ränke und betrügerischen Dienstführung zweier preuß. Staatsministero in schwarzem Umschlag und Schnitt, welche dieser für die Minister Hoym und Goldbeck vernichtenden Schrift den Namen edas schwarze Bucho verschaff—⸗ ten. H. wurde nach langer Untersuchungshaft mit 18 Monaten Festungshaft, welche er in Kolberg verbüßte, bestraft und danach im Sommer 1803 auf Wartegeld gesetzt. Zwei feurige Schriften H.s gegen Napoleon und die 1805 erschienene Schrift „Struensees erregten viel Aufsehen, und der Minister von Hardenberg veranlaßte 1812 die Wiederanstellung H.s als Salzfaktor in Berlin. Aber die ihm anvertraute Salzkasse wurde bestohlen und ihm, der gänzlich unbemittelt war, der Ersatz des fehlenden Geldes aufgegeben, worauf er 30. Mai 1842 seinem Leben ein Ende machte. Im J. 1848 erschien aus H.s Nachlaß zu Berlin «Geschichte der drei Belagerungen Kolbergs im Siebenjährigen Kriegev. Vgl. Varnhagen von Ense in «Biographische Denkmäler » (Bd. 7, 3. Aufl., Lpz. 1873). Held (Jos. von), namhafter Rechtsgelehrter und publizistischer Schriftsteller, geb. 9. Aug. 1815 in Würzburg, besuchte das dortige Gymnasium, sowie das zu Neuburg a. D., bezog 1833 die Universität und studierte zu Heidelberg, München und Würzburg. Im J. 1839 erwarb er an der Rechtsfakultät in Würzburg die venia legendi auf Grund der Dissertation De juris Canonici circa usuras interdictiss (Würzb. 1839), an welcher Fakultät er auch 1841 zum außerord. und 1843 zum ord. Professor ernannt wurde. Daselbst hat H. ununterbrochen, zuerst vorzüglich als Lehrer des deutschen Privatrechts, seiner Nebenfächer und der Deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte, dann aber ausschließlich für die Fächer des öffentlichen Rechts, des Völkerrechts und der Rechtsphilosophie gewirkt. An größern Werken hat H. geschrieben: «System des Verfassungsrechts u. s. w.» (2 Bde., Würzb. 1856—57), Staat und Gesellschafte (3 Tle., Lpz. 1861—63), Grundzüge des allgemeinen Staatsrechts v (Lpz. 1868), Die Verfassung des Deutschen Reichso (Lpz. 1872). An kleinern Schriften sind zu nennen: «über die Nationalitäto (Würzb. 1851), «über Legitimitätv (Würzb. 1859), «Deutschland, der Deutsche Bund und die deutschen Großmächtes (Würzb. 1864), Das Kaisertum als Rechtsbegriffs (Würzb. 1879), Der Mensch als Ausgangspunkt der Rechtsphilosophies (Würzb. 1883). Held (Adolf), volkswirtschaftlicher Schriftsteller, Sohn des vorigen, geb. zu Würzburg 10. Mai 1844, studierte daselbst und in München Jurisprudenz und Staatswissenschaften, begab sich dann nach Berlin, um als Mitglied des Statistischen Seminars unter Engels und Hanssens Leitung in der Statistik und Volkswirtschaft sich weiter zu bilden. Nachdem H. sich 1867 zu Bonn für die staatswirtschaftlichen Gebiete als Privatdocent habilitiert hatte, wurde er 1868 zum außerord., 1872 zum ord. Professor der Staatswissenschaften daselbst ernannt. Anfang 188⁰ als ord. Professor der Staatswissenschaften an die Universität Berlin berufen, verunglückte er 25. Aug. desselben Jahres im Thunersee. Seiner wissenschaftlichen Richtung nach gehörte er zu den eifrigsten Mitgliedern des Vereins für Sozialpolitik (Kathedersozialistenm). Von His schriftstellerischen Arbeiten sind zu erwähnen: Careys Sozialwissenschaft und das Merkantilsystemp (Würzb. 1866), Die Einkommensteuer» (Bonn 1872),Die Arbeiterpresse der Gegenwarty(Lpz. 1872), &«Grundriß für Vorlesungen über Nationalökonomies (Bonn 1876). Die Frucht eines mehrmaligen Aufenthalts in England waren (Zwei Bücher zur sozialen Geschichte Englandso (herausg. von Knapp, Lpz. 1881).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 76Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 2

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6