FeedHeimatsamt
Recht & StaatBrockhaus 1882

Heimatsamt oder genauer: „Bundesamt für das Heimatsweseno ist eine durch das Bundesgesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 errichtete Behörde, welche ihren Sitz in Berlin hat. Sie besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens vier Mitgliedern; der Vorsitzende sowohl als auch mindestens die Hälfte der Mitglieder muß die Qualifikation zum Richteramt besitzen. Der Vorsitzende und die Mitglieder werden auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt und sind in Beziehung auf Versetzung in ein anderes Amt, auf einstweilige und zwangsweise Versetzung in den Ruhestand, Disciplinarbestrafung und vorläufige Dienstenthebung den Mitgliedern des Reichsgerichts gleichgestellt. Das Amt kann als Nebenamt übertragen werden. Das H. entscheidet in letzter Instanz in Streitigkeiten zwischen verschiedenen Armenverbänden über die öffentliche Unterstützung Hilfsbedürftiger, sofern die streitenden Armenverbände verschiedenen Bundesstaaten angehören. Überdies ist es den Einzelstaaten überlassen, im Wege der Landesgesetzgebung zu bestimmen, daß die Entscheidung letzter Instanz in Streitigkeiten zwischen Armenverbänden desselben Staats über die Pflicht zur Unterstützung Hilfsbedürftiger dem H. übertragen werde. Von dieser Iien Dur Miemn haben Gebrauch gemacht Preußen, Hessen, die Mehrzahl der thüring. Staaten, Anhalt, Braunschweig, Lippe, Lübeck. In Bayern und Elsaß-Lothringen ist das Gesetz vom 6. Juni 1870 nicht eingeführt. Der Geschäftsgang des H. ist durch ein im Centralblatt fr das Deutsche Reiche 1873 abgedrucktes Regulativ Lrenachü Die Entscheidungen des Bundesamts erfolgen gehührenfrei in öffentlicher Sitzung nach erfolgter Ladung und Anhörung der Parteien und werden Im Namen des Deutschen Reichso erlassen. Eine Sammlung derselben, herausgegeben von Wohlers, erscheint seit 1873 in Berlin, auch werden die wichtigern in dem citierten Centralblatto veröffentlicht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 39Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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