Hemianopie (grch.), Halbsehen (weniger passend auch Hemiopie genannt), ist eine Störung des Sehvermögens, bei welcher auf beiden Augen innerhalb einer Hälfte des Gesichtsfeldes nicht gesehen wird, weil die der Lage nach korrespondierenden Netzhauthälften gelähmt sind, und ist begründet in der eigentümlichen Verteilung der Nervenfasern in den Netzhäuten. Bei allen Wirbeltieren nämlich vereinigen sich in jeder Gehirnhälfte die für die Netzhäute bestimmten Nervenfasern an der Schädelbasis zu einem Sehstrange (tractus opticus) und treten die beiden Traktus, nach vorn hin konvergierend, zu einer Kreuzung (chiasma nervorum opticorum) zusammen, aus deren vorderm Teile die beiden Sehnerven entspringen. Diese Kreuzung ist jedoch nicht bei allen Wirbeltieren eine vollständige, sondern beim Menschen und denjenigen Tieren, die für beide Augen ein gemeinschaftliches Gesichtsfeld besitzen, eine partielle oder Halbkreuzung (sSemidecussatio), indem sich innerhalb der Kreuzungsstelle jeder Traktus in ein gekreuztes und ein ungekreuztes Bündel spaltet. Das ungekreuzte Bündel des linken Sehstrangs geht an der Außenseite des linken Sehnerven zur linken Hälfte der linken Netzhaut, während sein gekreuztes Bündel an der Innenseite des rechten Sehnerven zur linken Hälfte der rechten Netzhaut verläuft, und in gleicher Weise versorgt das ungekreuzte Bündel des rechten Traktus die rechte Hälfte der rechten, und sein gekreuztes Bündel die rechte Hälfte der linken Netzhaut. (S. Tafel: Das Auge des Menschen, Fig. 4 und 6.) Trifft nun z. B. eine Störung (Bluterguß, Geschwulstbildung u. s. w.) den linken Sehstrang oder die centralen Hirnteile, von denen er seine Fasern bezieht, so erlischt auf beiden Augen die Thätigkeit der linken Netzhauthälfte, d. h. das Sehvermögen der rechten Gesichts— feldhälfte, sodaß bei geradeaus gerichtetem Blicke alle rechts vom Fixierpunkte gelegenen Objekte nicht gesehen werden (rechtsseitige homonyme oder gleichnamige H.), während bei Funktionsstörung des rechten Traktus infolge der Lähmung beider rechten Netzhauthälften beide linken Gesichtsfeldhälften erblinden (linksseitige homonyme H.). Liegt dagegen das Leitungshindernis hinter dem Chiasma, in dem Winkel zwischen beiden Sehsträngen, oder vor dem Chiasma, zwischen den beiden Sehnerven, so trifft die Lähmung die beiden gekreuzten, d. h. die innern Netzhauthälften beider Augen versorgenden Bündel, und dem entsprechend erblinden die schläfenwärts gelegenen Hälften beider Gesichtsfelder (temporale H.). In seltenen Fällen und bei komplizierten Prozessen in den betreffenden Hirn- oder Nervenpartien kommt es vor, daß die nasenwärts gelegenen oder obern oder untern Hälften beider Gesichtsfelder fehlen. Ein nur vorübergehendes, d. h. einige Minuten bis eine halbe Stunde anhaltendes Halbsehen, auf einem oder beiden Augen, jedoch mehr in atypischer und wechselnder Gestalt, I sich bei temporären Anomalien der Blutceirkulation in der Netzhaut und den centralen Teilen des Gesichtssinnes, also namentlich bei hysterischen Zuständen, besonders aber bei einer die Migräneanfälle häufig einleitenden oder begleitenden Sehstörung, die man wegen der dabei oft vorhandenen subjektiven Lichterschenmungen Flimmerskotom nennt.