Herakleische Tafeln nennt man eine aus wei Fragmenten bestehende große Erztafel (1,33 m b 0,38 breit), welche 1732 und 1735 unweit eraklea am Siris gefunden wurde und sich gegenwärtig im Nationalmuseum zu Neapel befindet. Auf der einen Seite enthält die Tafel eine griech. Inschrift, die Rückseite dagegen einen Teil einer lat. Lex, in welcher Savigny einen Rest der Lex Julia municipalis (d. der von Cäsar entworfenen Städteordnung) erkannte. Der Text dieser Inschrift besteht aus 163 Zeilen in 30 Absätzen; es läßt sich indes nicht bestimmen, den wievielten Teil der genannten Lex dieses ausmacht. Das erhaltene Stück enthält zunächst Vorschriften über Getreideverteilung; sodann polizeiliche Bestimmungen über die Instandhaltung von Straßen und Plätzen, sowie Anordnungen über die Benutzung derselben; ferner Bestimmungen über Senat und Magistrat der Municipien, über den Separatcensus in den italischen Städten sowie über die Censuslisten, endlich über die etwa notwendigen Anderungen in den städtischen Gesetzen. Herausgegeben ist diese Tafeloftmals, zuletzt im Corpus inscriptionum latinarum (Bd. 1, Nr. 206; Abbildung in Ritschl, Priscae latinitatis monumenta epigraphicao, Taf. 33 u. 34) und bei Bruns, «Fontes juris romanip (Tüb. 1879).