Hobbes (Thomas), einer der scharfsinnigsten philos. und polit. Schriftsteller Englands, bedeutend Wrarbritung durch seine radikale und folgenreiche zearbeitung des Naturrechts, der Sohn eines Predigers, geb. zu Malmesbury 5. April 1588, bezog schon im 14. Jahre die Universität zu Orford, wo er die damals herrschende Aristotelische Philosophie und Physik studierte, und reiste 1610 als Führer des jungen Cavendish (eines Sohnes des nachherigen Grafen von Devonshire) durch Frankreich und Italien. Nach seiner Rückkehr faßte er, durch den Umgang mit Bacon veranlaßt, den Entschluß, für eine 25 Philosophie zu wirken, und übersetzte den Thucydides ins Englische (Lond. 1628). Im J. 1629 ging er zum zweiten mal mit dem Sohne des Sir G. Clifton, 1634 zum dritten mal mit dem Grafen von Devonshire, dem Hr seines frühern Zöglings, nach Frankreich. Bei seiner Rückkehr nach London 1637 fand er alles in polit. Gärung. Vergebens strebte er, seine Landsleute von einer Revosution abzuziehen, und sah sich 1641 genötigt, nach Paris zu gehen, wo er einige Jahre blieb und den aus England geflüchteten Prinzen von Wales in der Mathematik unterrichtete. Hier schrieb er auch sein berühmtes Buch „De civev, welches, zuerst 1642 als Manuskript gedruckt, fünf Jahre später in Amsterdam und ebendaselbst 1648 in franz. übersetzung von Sorbiere erschien (neuerdings von Kirchmann in deutscher Übersetzung Lpz. 1873), und worin er gegenseitige Furcht der Menschen und die Notwendigkeit, dem Elend des Naturzustandes zu entgehen, für Grundlagen des Staats erklärte. Hiermit in Übereinstimmung sprach er der Geistlichkeit und der Kirche die Berechtigung zu selbständiger polit. Machtentfaltung ab. Die infolge davon zwischen ihm und dem Bischof Bramhall 1646 entstandenen Streitigkeiten veröffentlichte er als „Quaestiones de libertate, necessitate et casuy (Lond. 1656). Dieselben Grundsätze entwickelte er in seinem größern polit. Werke Leviathanv (engl., Lond. 1651; lat. mit einem Anhang, Amsterd. 1670; deutsch, 2 Bde., Halle 1794—95). Auf Veranlassung der Geistlichkeit wurde ihm der noch in Frankreich residierende Hof Karls II. verboten. Hierauf ging H. 1652 nach England zum Grafen von Devonshire, wo er die drei Abhandlungen De corpore politicoo, De hominen und De civitaten (Lond. 1656) schrieb. Nachdem Karl II. 1660 den engl. Thron bestiegen, erhielt H. eine jährliche Pension von 100 Pfd. St., sah sich aber zahlreichen Angriffen ausgesetzt; sein Leviathand wurde 1666 öffentlich vom Parlament verdammt. Um der Verfolgung zu entgehen und seine übersetzung des Homer zu vollenden, zog er sich 1674 von London aufs Land zurück. Hier schrieb er auch eine Geschichte seiner Bar (Behemoth, or a history of the civil wars om 1640 — 605, welche erst nach seinem Tode 5 10 Wider eine in das Unterhaus gebrachte Bill, ihn als Atheisten zu bestrafen, verteidigte er sich in der geistreichen Schrift Historical narration concerning heresy and the punishment theréeofv. Seine philos. Lehre zeichnet sich ebenso wie seine Staatstheorie durch ihre gänzliche Unabhängigkeit von religiösen Voraussetzungen und Tendenzen aus; sie ist eine konsequente Durchführung des Baconischen Empirismus, dessen Einseitigkeit sie durch die Würdigung der Mathematik zu vermeiden sucht, und gipfelt in einer materialistischen, mechanischatomistischen Weltanschauung, als deren Vater er in der neuern Philosophie anzusehen ist, und die er hauptsächlich auf psychol. Gebiet auszubilden bestrebt war. Unter den Neuern sind vorzüglich Mendelssohn in seinem Jerusalemo und Feuerbach in seinem «Anti-Hobbeso (Erf. 1793) als s eine Gegner, andere, wie früher Gundling, später Maimon, als seine Verteidiger aufgetreten. Er starb unverheiratet zu Hardwicke, einem Landsitz des Grafen von Devonshire, 4. Dez. 1679. Seine Biographie von J. Aubrey erschien w1681; eine Geamtausgabe seiner Moral and political worksy zu London (1750; deutsch, Halle 1793). Sammlungen von H. Unglish works v (11 Bde., Lond. 1842—45) und der Opera latina (5 Bde., Lond. 1844—45) wurden von Molesworth veranstaltet. Vgl. Sigwart, Vergleich der Rechts⸗ und Staatstheorien des Spinoza und des H.» (Tüb. 1842); Rüscheler, Die Staatstheorie des Thomas H. (Zür. 1865).