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Recht & StaatBrockhaus 1882

Honitva (czech., von honiti, jagen, verfolgen), Revier, im altczech. Recht der Umkreis, bis zu welchem die Bewohner einer Gemeinde verpflichtet waren, Verbrecher gemeinsam zu verfolgen und überhaupt für alle Verbrechen, die innerhalb des Bezirks begangen wurden, solidarisch zu haften. Gleiche Einrichtungen hatten die Polen und Serben; bei den erstern hieß die H. opole, bei den andern okolina. (S. Gesamtbürgschaft.,

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 383Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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