Honorius II., vorher Peter Cadolaus, Bischof von Parma, wurde während der Minderiährigkeit Heinrichs IV. unter dem Einflusse deutscher Großen als Gegenpapst Alexanders II. in Basel 1061 gewählt und zog auch in Rom ein. Obgleich das Konzil zu Mantua 1064 ihn in den Bann that und nur die Lombarden ihm treu blieben, gab H. seine Ansprüche nie auf. Auf Parma beschränkt, starb er 1073. — Sofern Peter Cadolaus als Gegenpapst in der Reihe der Päpste nicht gezählt wird, bezeichnet man Lambert von Fagnan aus Bologna, Bischof von Velletri und Kardinal von Ostia, als Papst H. II. (1124—30). Von ihm erbat nach Heinrichs V. Tode Lothar von Sachsen die Bestätigun seiner Wahl, für welche Demütigung H. dadurch dankte, daß er Ostern 1128 den Gegenkönig Konrad von Franken mit dem Bann belegte. Dagegen mußte er dulden, daß —* Roger von Sicilien das Herzogtum Apulien an sich riß. Unter diesem H. setzte das Konzil von Toulouse (1129) 9000 daß kein Laie das Alte oder Neue Testament, höchstens nur die Psalmen, aber nicht in der Muttersprache, lesen dürfe. Von ihm „Eutde die Prämonstratenser und durch die Synode zu Troyes (1128) die Tempelherren die kirchliche Bestätigung.