FeedImperium hieß die den röm. Königen
GeschichteBrockhaus 1882

Imperium hieß die den röm. Königen, dann in der Republik den höhern Magistraten, namentlich den Konsuln und Prätoren, vom Volke durch eine Lex curiata übertragene höchste militärische, rich— terliche und exekutive Gewalt. Das Wort J. ist ursprünglich mit Potestas, Amtsgewalt, synonym. Von der Zeit aber, wo es neben den höchsten Magistraten noch Magistrate mit beschränkter Kompetenz gab, wie namentlich die Censoren, blieb das Wort J. nur für die Magistrate in Geltung, welche wenigstens der Theorie nach die volle höchste Amtsgewalt besaßen, während das Wort potestas (Macht, Gewalt) insofern, als es die Macht bezeichnete, welche jedem Magistratus seinem Amte gemäß zukam, sowohl in weiterm Sinne die volle als die beschränkte Amtsgewalt bezeichnen konnte, sodaß dann J. und Potestas (im engern Sinne) verschiedene Begriffe wurden. Das J., als dessen wesentliches Zeichen die Liktoren galten, war mit dem Recht zur Anstellung der höhern Auspicien verbunden und zeigte sich vornehmlich in der Ausübung der höchsten militärischen und richterlichen Gewalt. In den spätern Zeiten der röm. Republik ward den Konsuln und Prätoren nach Niederlegung ihres Amts das J. prorogiert oder verlängert, damit sie als Prokonsuln oder Proprätoren die Provinzen verwalten konnten. Die Juristen der röm. Kaiserzeit unterschieden das imperium merum, d. i. das reine J., das die gladii potestas enthielt, die Kriminalgewalt über Leben und Tod, welche der Kaiser den Provinzstatthaltern und den Präfekten der Stadt und des Prätoriums übertrug, und das sich wesentlich auf die Civiljurisdiktion beziehende imperium mixtum. [keit.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 553Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 12

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Geschichte 6