Indirekte Steuern sind nach der eigentlichen Bedeutung dieses Ausdrucks solche Steuern, welche nicht unmittelbar von denjenigen entrichtet werden, die sie nach der Absicht des Gesetzgebers wirklich tragen sollen, sondern von Vermittlern, z. B. den Produzenten steuerpflichtiger Lebensmittel, gewissermaßen vorschußweise bezahlt und dann auf die eigentlichen Steuerträger abgewälzt werden. Diese Definition stimmt indes mit dem Sinne, in dem gewöhnlich von indirekten Steuern gesprochen wird, nicht ganz überein. Eine Haus-oder Wohnungssteuer z. B. wird, auch wenn sie vom Hausbesitzer erhoben und von diesem auf die Mieter abgewälzt wird, nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch doch als direkte Steuer bezeichnet, während umgekehrt die Stempelgebühr, die z. B. der Käufer eines Grundstücks zu zahlen und in der Regel auch wenigstens teilweise wirklich zu tragen hat, allge— mein als indirekte Steuer gilt. Zutreffender werden daher die indirekten Steuern als solche definiert, welche nicht von bestimmten Personen in planmäßig festgesetzten Beträgen erhoben werden, sondern gewisse Verbrauchsgegenstände oder Verkehrsakte belasten. (S. Oktroi, Steuern, Verbrauchssteuern, Verkehrssteuern, Zölle.)