Inhaber von Truppenteilen wurden ursprünglich diejenigen Offiziere genannt, denen ein Patent zur Errichtung derselbeu verliehen worden: später nach Einführung der stehenden Heere wurde damit ein Ehrenposten bezeichnet, mit dem zuweilen bedeutende Gerechtsame, wie z. B. das Recht der Offizierernennung, verbunden waren. In neuester Zeit hat der J. nur noch die Bedeutung einer Ehrenstellung, die an regierende Fürsten, Prinzen oder hochgestellte Militärs verliehen wird.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 602Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei