Interessenharmonie ist dassenige gegenseitige Verhältnis der verschiedenen Schichten und Klassen der Gesellschaft, bei welchem jeder einer einzelnen Gruppe zufallende Vorteil auch günstige Folgen für alle übrigen hat, mindestens aber den letztern niemals Schaden bringt. Monopole und Privilegien für einzelne Gruppen wirken im allgemeinen störend für die J.; daß jedoch die letztere durch das freie Spiel der einzelwirtschaftlichen, ihrer Natur nach egoistischen Interessen sich ganz von selbst entwickele, wird zwar von Bastiat und seinen Anhängern als eine Art von Dogmg aufgestellt, aber durch die Erfahrung keineswegs bestätigt. Es zeigt sich bei voller wirtschaftlicher Freiheit allerdings eine gewisse Tendenz zur Ausgleichung aller einseitigen Vorteile; hohe Löhne der Arbeiter z. B. kommen infolge der gesteigerten Konsumtionsfähigkeit derselben auch wieder dem Kapital, d. h. den Produktionsunternehmern zugute, und umgekehrt ruft rasche Ansammlung von neuem Kapital vermehrte Nachfrage nach Arbeit hervor; die Blüte der Industrie kommt auch der Landwirtschaft zu statten u. s.w. Indes widerstreben die Einzelnen meistens solchen Gewinnausgleichungen nach Kräften, indem z. B. der Unternehmer den Lohn möglichst niedrig, das Kapital den Zins möglichst hoch zu halten sucht. So erzeugt das Selbstinteresse fortwährend empfindliche Reibungen im wirtschaftlichen Organismus, und eine volle und dauernde J. erscheint nur als ein Ideal, welches weder in der bestehenden Gesellschaftsordnung, noch auch in irgend einer andern jemals endgultige Verwirklichung finden wird.