FeedHofmann (Aug. Konr., Freiherr von)
GeschichteBrockhaus 1882

Hofmann (Aug. Konr., Freiherr von), hess. Staatsmann, geb. 28. April 1776 zu Nidda in Oberhessen, studierte die Rechte in Erlangen und Gießen, trat frühzeitig in Staatsdienst und rückte bis 1820 bis zum Geh. Staatsrat im Ministerialdepartement der Finanzen. Im J. 1827 erfolgte seine Erhebung in den Freiherrenstand. Er wurde 1829 Präsident des Finanzministeriums und im Dez. 1837 Finanzminister und starb 9. Aug. 1841. H.s Name knüpft sich an die Entstehung der hessen-darmst. Verfassungsurkunde vom 17. Dez. 1820. Im J. 1824 brachte er den Abschluß des Zollvertrags mit Baden und 1828 die Übereinkunft mit Preußen zu Stande. Großen Anstoß erregte er auf dem Landtage von 1838 auf 1839, wo er das Recht der Stände, nicht bewilligte Ausgaben zu prüfen und, wenn sie dieselben nicht gerechtfertigt finden, zu streichen, lebhaft bestritt. Seine (Beiträge zur nähern Kenntnis der Gesetzgebung und Verwaltung des Großherzogtums Hessen⸗(Gieß. 1832) erfuhren eine kräftige Erwiderung in dem von Hundeshagen verfaßten «Freimütigen Sendschreiben an H. (Offenb. 1832).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 304Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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