FeedAbfindung
Recht & StaatBrockhaus 1882

Abfindung nennt man Befriedigung eines überhaupt oder in seiner Höhe bestrittenen Anspruchs durch irgend eine Leistung, insbesondere aber bei Bauergütern die Befriedigung der Geschwister des sog. Anerben für das inen entzogene Erbrecht (Ausradung, Auslobung). Um nämlich das Bauergut aus sozialen und nationalökonomischen Rücksichten ungeteilt zu erhalten, fällt dieses in die Hand Eines der sonst Erbberechtigten, meist des ältesten oder des jüngsten Sohnes, welcher dagegen die 1 Dieselben hat, seine Cuksent abzufinden, sobald dieselben sich aus dem Gute entfernen, um selbständige Wirtschaft anzufangen oder sich zu verheiraten . D auch Aussteuer oder Brautschatz genannt). Bis zu diesem Zeitpunkte haben die Geschwister das Recht, auf dem Gute zu bleiben und vom Anerben einen standesgemäßen Unterhalt zu verlangen. Die Höhe der A. kann gesetzlich bestimmt sein, und diese hat alsdann den Charakter eines vom Willen des Besitzers unabhängigen Pflichtteils, oder sie wird vom Hofbesitzer festgee wobei dann eine Mitwirkung des Amts oder es Gutsherrn eintritt, um den Anerben oder vielmehr das Bauergut vor überbürdung zu sichern. Wo das Gesetz die Onn normiert, besteht die Unterlage für die Berechnung bald in dem Gehöfte als Ganzes mit dem gesamten Inventar, bald bloß im Grund und Boden. Auf keinen Fall erstreckt sich aber die A. auf das Allod (s. d.), welches vielmehr nach allgemeinen Grundsätzen vererbt wird. Daß bei diesem trotzdem äußerlich gleiche Resultate durch Dispositionen des Erblassers oder durch Vereinbarung der brigen Erben mit dem Anerben eintreten können, darf nicht zur Verwechselung verleiten. Die A. wird nach den meisten Rechten als eine auf dem Hofe haftende Last (Reallast) angesehen, oder sie ist durch eine Hypothek an demselben gesichert; daher ist auch der Interimswirt pflichtig, die in seine lerzicht auf die fallenden A. auszuzahlen. Ein Verzicht auf die möglichenfalls eintretende Successionsbefugnis ist in der Annahme der A. nicht 1 Sterben die Geschwister, während sie noch auf dem Hofe 2 8 so bleibt nach manchen Rechten die zugesagte A. bei dem Gute gemäß dem Satze: „Was in der Were verstirbt, erbt an die Were.v Nach andern Rechten fällt sie wenigstens zu einem Teile an den Hof. In analoger Weise kommt aus denselben Gründen eine A. in den adeligen Familien vor, wo dieselbe jedoch be-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. I. sonders den Töchtern im Gegensatz zu den Sö zusteht und die Erhaltung des Jamiliengldes br-T5005: daher hier auch G, Apa⸗ Erbverzichten der öchter verbunden ist. (S anage. Abflußwasser. Im mens chlichen Haushalt werden bei civilisierten Nationen im Durchschnitt täglich 150 1 Wasser pro e diele Bevölkerung gebraucht und die größte Menge dieses Zusand fließt in mehr oder weniger verunreinigtem Zustande dem nächsten jehr beden Wasserlaufe zu. Hierzu kommt 100 die sehr bedeutende Menge des in der Industrie verwendeten Wassers, welches häufig auf die bedenk⸗ +9% Weise verunreinigt, nicht selten mit Giftstoffen beladen, als A. dem Flusse, Bache oder sonstigem Wasserlaufe Wabrbrh wird. Die öffentlichen Gewässer werden dadurch oft, namentlich in der Nähe von starkbevölkerten, Industrie treibenden Städten, in große Kloaken verwandelt, welche übelriechende Miasmen verbreiten und beim Genusse ihres Dor halts Krankheiten erregen können. Bezüglich der Haushaltswasser s. Städtereinigung. In der Industrie wird das n20t gebraucht als treibende Kraft bei verschiedenen Motoren, Wasserrädern, Turbinen, mit den 5öl Kraftmaschinen u. a., wobei es nur mit den hölzernen oder eisernen Maschinenteilen in Berührung kommt und also in unverändertem Zustande wieder abfließt. In rößerer Menge dient es im Fabrikbetriebe zum zaschen, Lösen der verschiedensten Stoffe, wobei es teilweise nur mechanisch, durch unlösliche, in der Ruhe sich ablagernde Stoffe, teilweise aber durch gelöste Materien verunreinigt wird. Handelt es sich nur um eine mechan. Verunreinigung des Wassers, so ist durch eine solche kein Nachteil zu befürchten, da die unlöslichen Stoffe sich rasch Aner mit in den bei weitem meisten Fällen tritt aber mit der mechanischen zugleich eine chem. Verunreinigung des Wassers ein, indem beim Gebrauch die verschiedensten Stoffe in Lösung gehen, die entweder direkt schädliche Einflüsse ausüben können, oder aber durch ihre Anwesenheit Veranlassung der verderber. nungen werden und damit das Wasser verderben. Mit Recht kann man im Wodeun des Gemeinwohls an die Industrie die Anforderung stellen, daß die Entleerung derartiger A. in öffentliche Wasserläufe unterbleibe oder daß sie erst stattfinde, nachdem die schädlichen Substanzen entfernt sind. Doch gibt es in Deutschland noch kein Gesetz, durch welches die Durchführung dieser Anforderung erzwungen werden kann, und die Gesetze der Einzelstaaten des Deutschen Reichs erweisen sich als sehr mangelhaft; England, wo die durch die Industrie herbeigeführte Kalamität einen erschreckenden Umfang angenommen hatte, ist in neuester Zeit ein Gesetz erlassen worden, nach welchem jeder Fabrikant in eine hohe Strafe genommen werden kann, sobald ihm eine Verunreinigung der Wasserläufe nachgewiesen wird, welche über gewisse, allerdings recht weit gesteckte Grenzen hinansgeht So darf z. B. nach dem engl. Gesetz (River pollution Billo) jedes Wasser, welches im Liter weniger als 0,5 mg Arsen oder weniger als 2 g freie Säure enthält, in den Fluß entleert werden. Kann auch ein solches Wasser, wenn es in einen an Wasser reichen Strom eintritt und um das Vieltausendfache verdünnt wird, nicht Waner wirken, so kann andererseits in einem an asser armen Bache, in dem die Verdünnung ein viel geringeres Maß erreicht, der erlaubte Gehalt an schädlichen Stoffen höchst bedenklich werden. Hinsichtlich der Ursache ihrer Schädlichkeit lassen sich die A. in zwei Hauptgruppen teilen; nämlich: 1) luhee welche vorwiegend mineralische oder metallische Stoffe gelöst enthalten, so die der chem. Fabriken, die gewisser Metallwarenfabriken, und 2) solche, welche vorwiegend organische, an sich zwar nicht giftige, aber als ö der 15 enthalten, so die der Stärke⸗, Zuckerfabriken, Das Aalrzenit ar A. von allen ist unstreitig das der mit Ar Wrik und es ist diesen mit Recht auf das strengste jede Entleerung von A. zu untersagen, auch ist eine Versenkung desselben in den Boden nicht zu dulden, da das Gift sich dort weit verbreiten und in weiten Entfernungen noch Brunnen vergiften kann. Von den übrigen chem. Fabriken sind besonders die odafabriken bedenkenerregend, welche unter Umständen verdünnte Salzsäure, deren Verwertung Schwierigkeiten macht, Manganlaugen von der Chlorkalkfabrikation, Schwefelcalcium aus verwitternden Halden ihrer Rückstände abfließen lassen. Durch das Einschreiten der Behörden gegen die Sodafabrik in Dieuze ist dort ein Verfahren aus-Tten be welches nicht allein alle diese Schädlichiten beseitigt, sondern auch die bis dahin verloren gegangenen Stoffe in wertvolle Produkte umzuwandeln gestattet. (Vgl. Kerl und Stohmann [Muspratt], Encyklopäd. Handbuch der technischen Chemiev, 3. Aufl., Bd. 2.) In der Metallwarenindustrie sind namentlich —4½ auerwasser, meist Schwefelsäure, welche zum Abbei Messing gedient freie urch ihren Gehalt an Metallsalzen und Unschädlichmachung der Sauerwasser überaus leicht und durch Gewinnung der darin enthaltenen Metallsalze noch lohnend zu machen ist, so kann von jeder solchen Fabrik die Fernhaltung derselben von den Wasserläufen verlangt werden. Die an organischen Substanzen reichen A. der Stärke⸗ und Zuckerfabriken sind um deswillen von großem Nachteil, weil in ihnen, begünstigt durch die chem. Pileen ud Alaen zahlreiche Organismen, den Pilzen und Algen angehörig, den günstigsten Boden der Entwickelung finden. Diese können unter Umständen so uen Rlig⸗ auftreten, daß e das ganze Bett von kleinen Flüssen uhren. Ver-Derdennt in Röhrenleitungen herbeifü erselben sind Fäulnis⸗ und Gärungserreger, geben zur Bildung von Schwefelwasserstoff Veranlassung, machen dadurch das Wasser ungenießbar und töten ie im Wasser lebenden Fische. So viele Mittel man auch empfohlen hat, um die A. dieser Fabriken zu reinigen, so hat doch bislang keins im Großbetriebe sich völlig bewährt und es ist auch zu bezweifeln, ob dieses jemals gelingen wird, da der größte Teil der organischen Stoffe nicht zu beseitigen ist. Es gibt nur ein Mittel, um diese A. unchädlich zu machen; dasselbe besteht darin, sie von den öffentlichen Wasserläufen fern zu halten und sie auf natürlichem Wege zu reinigen, indem man sie zur Berieselung von eldern verwendet, wobei unter dem Einfluß des Bodens und der Luft alles Organische zerstört wird, während die Bestandteile des Wassers (Hie 2 der Wirkung auf die Vegetation ausüben. Die reicher an organischen Substanzen sind, namentli bei der Verarbeitung von rohen sog. Schweißwollen, sind von jedem Wasserlauf fern zu halten, und es kann dies um so leichter geschehen als sie nach dem Verdampfen und dem Verbrennen der organischen Substanz als wertvolles Nebenprodukt viel kohlensaures Kali gewinnen lassen, durch dessen Verkauf die Unkosten mehr als gedeckt werden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 49Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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