FeedAbschoß
Recht & StaatBrockhaus 1882

Abschoß oder Erbschaftsgeld (census hereditarius, gabella hereditaria, quindena, detractus realis) ist eine Abgabe, welche früher von einer an Ausländer fallenden Erbschaft erhoben wurde. In Deutschland wurde der A. hinsichtlich des in einen Bundesstaat übergehenden Vermögens durch den Bundesbeschluß vom 23. Juni 1817 abgeschafft. In neuerer Zeit ist das Erbschaftsgeld fast überall durch internationale Verträge (sog. Freizügigkeitsverträge) aufgehoben worden, sodaß die fremden Erben nur noch diejenigen Erbschaftssteuern, welche auch den einheimischen Erben obliegen, entrichten müssen. Selbst in Ermangelung solcher Verträge wird der A. jetzt höchstens noch im Falle der Retorsion, d. h. wenn der Staat, dem der Ausländer angehört, von seinem Recht, die Abgabe zu ach 4-Gebrauch macht, gefordert werden. (S. auch Abzugsgeld.) (theorie. Aoschreckungstheorie, s. Strafre ts⸗

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 71Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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