FeedAcceß
Recht & StaatBrockhaus 1882

Acceß, d. i. Zutritt, Zulassung, wird insbesondere gebraucht für die Zulassung junger Juristen zu den Sitzungen der Gerichte behufs sene eigenen Ausbildung zur Praxis; die Zugelassenen heißen Accessisten, bei einigen Gerichten auch Auskultatoren oder Auditoren, Zuhörer.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 92Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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