FeedAdlatus (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Adlatus (lat.), d. i. zur Seite, zum Beistande. Generale ad latus heißen in Ssterreich diejenigen, welche den Kommandierenden eines Armeekorps oder einer Provinz zur beständigen Beihilfe zugewiesen sind. Auch Gesandte und Legaten erhielten ehedem Diplomaten ad latus beigegeben.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 149Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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