FeedAgrimensören
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Agrimensören (lat., d. i. Acker⸗ oder Feldvermesser). Bei den alten Römern wurde das Vermessen der Fluren und Äcker lange Zeit als eine Kunst von Feldmessern (finitores, metatores, mensores) geübt, welche sich gegen Ausgang der Republik zu einer eigenen Korporation vereinigten. In der Kaiserzeit, während welcher der Name A. mensores agrarii, agrimensores, auch von ihrem Instrument gromatici) in Aufnahme kam, wurden dieselben zu festangestellten Regierungsbeamten, die einen zahlreichen und angesehenen Stand bildeten. Außer dem eigentlichen geometr. Geschäft, der Vermessung und Katastrierung, der Setzung von Grenzsteinen, der Anlage von Grundrissen und Flurregistern, hatten sie auch bei rechtlichen Fragen in Betreff des Eigentums an Grund und Boden Gutachten abzugeben und bei Streitigkeiten, bei welchen es sich nur um das (stets 5 Fuß breite) Grenzterrain handelte, das Feldrichteramt zu üben. Ihre Disciplin, die aus einem Gemisch geometr., jurist. und religiöser Sätze aus der Augurallehre bestand, wurde in der Kaiserzeit in eigenen Schulen gelehrt und fortgepflanzt. Der Unterricht führte zum Abschluß eines Systems und zu einer eigenen Litteratur, von welcher jedoch nur sehr verdorbene und verstümmelte Stücke auf uns gekommen sind. Dieselbe beginnt im 1. Jahrh. und setzt sich bis zum 6. Jahrh. fort. Der älteste der als Schriftsteller thätigen A. war Sextus Julius Frontinus (s. d.). Sonst sind Reste von den Schriften des Balbus, des ältern und des jüngern Hyginus, des Siculus Flaccus, sowie aus späterer Zeit des M. Junius Nipsus, Innocentius und Aggenus Urbicus erhalten. Die beste kritische Ausgabe der A. oder der „Seriptores gromatici o, mit sachlichen Erläuterungen, lieferten Blume, Lachmann und Rudorff (2 Bde., Berl. 1848—52).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 232Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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