Aktäon, in der griech. Mythologie der Sohn des Aristäos und der Autonoé, einer Tochter des Kadmos, wurde von Chiron zum Jäger gebildet. Einst überraschte er Diana, als sie mit ihren Nymphen in einer Quelle badete; die erzürnte Göttin verwandelte ihn in einen Hirsch, den dann die Hunde, welche ihren Herrn nicht erkannten, auf dem Berge Kithäron zerrissen. Nach Euripides war die Göttin eifersüchtig, weil er sich gerühmt, sie in der Jagdkunst zu übertreffen. kten, lat. Acta (s. d.), heißt eigentlich das Geschehene (id quod actum est), dann die Beurkundung des Geschehenen. Gewöhnlich versteht man darunter die Sammlung aller der Schriftstücke, die auf einen und denselben rechtlich bedeutsamen Gegenstand Bezug haben. Je nachdem sie von einer Privatperson oder einer öffentlichen Behörde geführt werden, sind sie Privatakten, z. B. die Handakten (Manualakten) eines Rechtsanwalts, oder öffentliche A., z. B. Gerichtsakten. Offentliche A. werden jetzt von jeder öffentlichen Behörde über alle zu ihrem Geschäftskreis gehörigen Gegenstände efthni auf ihre Vollständigkeit hat die Behörde von Amts wegen zu achten, im Falle ihres Verlustes, wo nötig, für ihre Wiederherstellung zu sorgen (Aktenredintegration). Nach Verschiedenheit ihres Gegenstandes sind sie Prozeßakten, A. der freiwilligen Gerichtsbarkeit 6. B. Kaufakten, Grundakten) u. s. w. Die auf denselben Gegenstand ten. Im sind General⸗ oder Spezialakten. Inhalt und Bedeutung insbesondere der Prozeßakten sind verschueden nach der Bedeutung, welche, in den verschiedenen Prozeßrechten, die Schrift für das Verfahren hat. (S. Aktenmäßig.). Die zusammen-Venhrden Aktenstücke werden bei den Wionderien ehörden zwischen Aktendeckeln zu gesonderten Aktenfascikeln vereinigt, geheftet (in den Aktenmantel) oder lose (Zettelakten). Ersteres ist sicherer, letzteres bequemer für den Gebrauch; auf den Konzepten wird der Tag der Absendung der Reinschrift Datum), auf den eingegangenen n die in der Eingangstag (Präsentatum) vermerkt; ie einzelnen Schriftstücke sind in der Regel chronologisch geordnet und mit fortlaufenden Nummern versehen, entsprechend den Nummern eines kurzen Aktenverzeichnisses (Aktendesignation). Der Gegenstand der A. wird kurz durch das Rubrum (von der früher dazu benutzten roten Farbe so benannt) auf dem Aktendeckel und am Kopf der ein-Aiben Schriftstücke bezeichnet; auch trägt jedes ktenfascikel eine «Registrandennummerv, welche seine Aufbewahrungsstelle bezeichnet und seine Auffindung an der Hand der Registrande ermöglicht. Bei manchen Behörden wird die Aufsicht über die A. von eigenen Beamten (Registratoren) ot Nt