FeedAkteneinsicht. Das Recht
Recht & StaatBrockhaus 1882

Akteneinsicht. Das Recht, öffentliche Akten einsehen zu dürfen, ist nach Verschiedenheit des

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 299Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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