Aktus (lat.) nennt man jede öffentliche und Romern⸗ besonders gerichtliche Handlung. Bei den ömern verstand man unter Actus rerum die Zeit, in welcher die Gerichte thätig waren, die Geschäftszeit im Gegensatze zu den Gerichtsferien.— Auch hieß A ein Flächenmaß, welches ursprünglich der Länge der Furche, die von den Pflugstieren in einem Anlaufe gezogen werden konnte, gleichkam, später aber auf 120 röm. F. Länge und 4 F. Breite festgesetzt wurde (Actus minimus). Den Namen Actus quadratus führte das Geviertmaß der Länge des einfachen A., welches der Hälfte eines Jugerum entsprach. — Gegenwärtig bezeichnet man mit A. vorzugsweise die öffentlichen Schulfeierlichkeiten.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 308Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei