Albrecht, mit dem Beinamen Achilles, auch Sohn ses, Kurfürst von Brandenburg, dritter Sohn Friedrichs I., des ersten hohenzoll. Kurfürsten von Brandenburg, und der Elisabeth von Bayern-Landshut, wurde 9. Nov. 1414 in Tangermünde Auskild und in seinem 15. Jahre zu ritterlicher usbildung an den Hof des Kaisers Sigismund geschickt. Mit seinem ältern Bruder Johann machte er 1435 eine 1Kona 2 nach Palästina, und 1439 wurde er vom König Albrecht II. zum Hauptmann in Remt0e gegen Polen ernannt. Von schönem, starkem Körperbau, in allen ritterlichen Künsten gebildet, dabei sehr rauflustig, zog er von einem Turnier Dl andern: auf dem zu Augsburg 1442 hat er siebzehnmal gesiegt. Seit seines Vaters Tode 1440 im Besitz des Fürstentums Ansbach, geriet er mit den Nürnbergern in heftigen Krieg, der 1450 durch Vergleich beigelegt wurde. In den umständlichen Verhandhmmaen zwischen den Fürsten und dem Kaiser meist für den letztern thätig, hatte er doch stets die .— — Größe seines Hauses im Auge. Durch den Tod seines Bruders Johann fiel ihm 1464 das Fürstentum Baireuth zu, und 1470 übertrug ihm sein durch einen Kanonenschuß taub gewordener Bruder Friedrich II. auch die Mark samt der Kurwürde. Doch blieb er in Ansbach wohnen und übertrug die Statthalterschaft Brandenburgs seinem Sohne Johann, während er selbst nach wie vor in der Reichspolitik mit unglaublicher Geschäftigkeit sich umthat, bis zu dem Reichstage in Frankfurt 1486, auf welchem er noch der Wahl MaximiliansI. beistimmte. A. war bereits so schwach, daß er sich auf einem Stuhle in die Beratungen und Feierlichkeiten tragen lassen mußte. Er starb dort 11. März 1486. Sein glänzender und gastfreier Hof in Ansbach war die hohe Schule des feinen Geschmacks; er selbst war prachtliebend, vergnügungssüchtig und ein für die damalige Zeit aufgeklärter Mann. A.s Regierung zeichnet sich durch die Strenge aus, mit welcher er den Adel der Mark Brandenburg unter die Landesgesetze beugte, und durch die Festigkeit, mit der er als freisinniger Regent gegenüber dem Bischof von Bamberg und dem Domkapitel von Brandenburg seine Rechte geltend machte. A. fand fer seine Fähigkeiten kein entsprechendes Feld, und eine Kräfte wurden durch zwecklose Kämpfe aufgerieben. Das von ihm 1473 zu Cölln an der Spree ausgefertigte Hausgesetz, welches, falls mehrere Erben vorhanden, dem ältern die Mark, den jüngern die fränk. Lande zuteilt, heißt «Achilleab. Als Hauptquelle für die Geschichte dieser 42 gilt das „Kaiserliche Buch des Markgrafen A. Achilles », dessen erster Teil, die vorkurfürstl. Periode 1440 — 70 betreffend, von Höfler (Bayr. 1850), und der zweite, welcher die kurfürstl. Periode 1470—86 enthält, von Minutoli (Berl. 1850) herausgegeben wurde. Vgl. Burkhard, «Quellensammlung zur Geschichte des Hauses Hohenzollern »(Bd. 1, Jena 1857); Franklin, «A. Achilles und die Nürnberger 1449—535 (Berl. 1866); Droysen, (Geschichte der preuß. Politiko (Tl. 1, Lpz. 1868).