Albrecht der Unartige, aus dem Hause Wettin, geb. um 1240, Landgraf von Thüringen seit 1265, Markgraf zu Meißen 1288—93, Sohn Heinrichs des Erlauchten, lebte in stetem Kampfe mit Vater, Bruder und seinen Söhnen erster Ehe. Die Veranlassung dazu gab die Länderteilung, welche Heinrich der Cilanchte 1265 vornahm, zufolge deren A. Thüringen und die sächs. Pfalz, sein Bruder Dietrich das Osterland bekam, während der Vater selbst die Markgrafschaft Meißen und Niederlausitz behielt. A. regierte gut, bis er sich durch Kunigunde von Eisenberg, die er nach dem Tode seiner Gemahlin Margarete, der Tochter Kaiser Friedrichs II., 1272 heiratete, überreden ließ, ihrem gemeinschaftlichen Apitz die Nachfolge in Thüringen zuzuwenden, seine Söhne erster Ehe dagegen mit dem Pleißnerlande abzufinden. Ein blutiger, mit abwechselndem Glücke geführter Kampf der Söhne egen den Vater war die Folge davon, bis Friedrich der Gebissene seinen Vater A. gefangen nahm und nur unter harten Bedingungen durch den Vertrag zu Rochlitz 1. Jan. 1289 wieder freigab. Gegen sein ausdrückliches ane Söhne verkaufte jedoch A. aus Haß gegen seine Söhne 1291 die Mark Landsberg an Brandenburg und die Landgrafschaft Thüringen nebst dem Osterlande an den deutschen König Adolf von Nassau, der sich aber ebenso wenig wie dessen Nachfolger Albrecht J. in den dauernden Besitz dieser Erwerbungen zu setzen vermochte. Vielmehr gelangte Friedrich der Gebissene, nachdem sein Bruder Diezmann 1307 plötzlich in Leipzig verstorben und König Albrecht 1308 ermordet worden war, zum alleinigen und ruhigen Besitze von Thüringen, Meißen und dem Osterlande. A. starb zu Erfurt 13. Nov. 1314, noch vor ihm (1310) sein Sohn Apitz.