FeedAliquoter
Recht & StaatBrockhaus 1882

Aliquoter Teil (pars aliquota) einer Größe oder Zahl heißt im Gegensatz zu aliquanter Teil ein solcher Teil u15. 0 durch welchen sie sich ohne Rest dividieren läßt, oder welcher sich zu dem Ganzen verhält wie die Einheit zu einer ganzen Zahl. So sind 2 und 5 aliquote Teile von 10 und 20; 2, 3, 4, 6 von 12 u. s. w.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 420Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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