Alkoholgenuß zurückführen. I 1 kommt als weiteres wichtiges Moment, daß Trunksüchtige auf ihre Nachkommenschaft gewisse Krankheitsanlagen Bereiche des Tbosischen, psychischen und moralischen Lebens vererben, welche schließlich eine wesentliche Degeneration der Bevölkerung zur Folge haben, wie dies für einzelne Teile von Schweden, Galizien Frankreich, Preußen und dem Kanton Bern durch die Verminderung der Militärbrauchbarkeit der heranwachsenden Jugend bereits erwiesen ist; die Kinder von dten haußg einee sind meist schwächlich und besitzen häufig eine große Prädisposition zu schweren Nervenkrankheiten (Epilepsie, Veitstanz, Idiotie u. s. w.) und zu Geistesstörungen. Der A. führt zu den schwersten Nachteilen für die Wohlfahrt der Familie, der Gemeinde und des Staats, insofern er die ergiebigste Quelle der Einzel⸗ wie der Massenarmut darstellt, das Familienglück dauernd vernichtet, die Prostitution fördert und den Sinn für öffentliche Ordnung und Rechtssitte völlig untergräbt. Wie groß der Einfluß ist, den der A. auf die Häufigkeit und die Art der Verbrechen ausübt, haben erst neuerdings wieder die verdienstlichen Untersuchungen von Baer gezeigt, nach denen sich in Deutschland 1874 unter 32837 Gefangenen 13 706 (41,7 Proz.) Trinker und zwar 7269 (22,1 Proz.) Gelegenheitstrinker und 6437 (19,6 Proz.) Gewohnheitstrinker befanden. Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Verbrechen ließ sich nachweisen, daß der Mord in 46,1 Proz., der Totschlag in 63,2 Proz., Körperverletzungen schwerer Art in 74,4 Proz., solche leichterer Art in 63 Proz., Widerstand gegen die Staatsgewalt in 76,5 Proz., Vergehen gegen die Sittlichkeit in 77 Proz. der Fälle im Zustande der Trunkenheit verübt worden waren. Ebenso wurden in England nach amtlichen Erhebungen vier Fünftel bis drei Viertel re Verbrechen unter dem Einfluß des Alkohols begangen. Mit der Zunahme der Trunksucht steigt naturgemäß die Zahl der Verbrechen, während umgekehrt überall da, wo sich eine Abnahme des Alkoholverbrauchs konstatieren läßt (z. B. in Irland infolge der Bestrebungen des Pater Mathew, in Schweden nach energischen Repressivmaßregeln der Staatsgewalt), sich eine auffallende Verminderung dieser Zahlen bemerkbar machte. Hinsichtlich der Bekämpfung der Trunksucht muß vor allem betont werden, daß nur dann ein sicherer Erfolg erwartet werden kann, wenn Staat und Gesellschaft gemeinsam gegen den A. energisch Stellung nehmen. Was sich von seiten einzelner privater Vereine durch Opferwilligkeit, Humanität und zähe mechen last. im Kampfe gegen die Trunkfälligkeit erreichen läßt, haben die seit 1808 in Nordamerika wirkenden Mäßigkeits⸗ und Abstinenzgesellschaften, die über England seit 1829 verbreiteten Erfolge des irischen Enthaltsamkeitsapostels Pater Mathew, der in den J. 1838—56 über eine Million Menschen das Gelöbnis der Abstinenz abnahm, so- wie die ersprießliche Thätigkeit der schwed. Mäßigkeitsvereine zur Genüge bewiesen. Auch die in Deutschland begründeten Mäßigkeitsvereine nahmen einen vielversprechenden Anlauf, fanden aber unter den polit. Wirren des J. 1848 ein plötzliches Ende. Die Errichtung und Unterstützung derartiger Vereine, die fern von jedem polit. und konfessionellen Parteistandpunkt das Volk über die Gelahren des A. zu belehren und sein sittliches Gefühl durch Verbreitung von Aufklärung, Wissen und Bildung zu fördern suchen, ist als eine wesentliche Grundbedingung für die wirksame Bekämpfung der Trunksucht zu bezeichnen. Darüber ist jedoch auch nicht zu vergessen, daß überall dort, wo Proletariat und Massenarmut herrschen, die Fürsorge für Beschaffung gesunder Wohnungen, guter und billiger Nahrungsmittel, insbesondere solcher Getränke, die als Ersatz für den Branntwein dienen (gutes billiges Bier, Kaffee, Thee), die Errichtung 00 geleiteter Volksküchen u. dgl., die wirksamsten affen gegen die Trunksucht darstellen. Von den seitens des Staats gegen den A. zu er-Beanntwe Maßregeln haben weder das Verbot des ranntweinhandels, wie dies von einzelnen Staaten von Nordamerika versucht wurde, noch die hohe Besteuerung des Branntweins die Trunksucht zu vermindern vermocht. Dagegen dürften sich die neuerdings angeregte strenge überwachung des Kleinhandels mit Spirituosen, die Verminderung der Schankkonzessionen und der Schankstätten, die alleWole Verantwortlichkeit des Schankwirts für alle Folgen der Trunkenheit, zu der er verholfen, und die unnachsichtliche Bestrafung aller öffentlichen Alkoholexzesse als entschieden wirksame Mittel bewähren. Nicht minder wünschenswert erscheint die Errichtung besonderer staatlicher Besserungsanstalten für Gewohnheitstrinker (Trinkerasyle), in denen diese die verlorene Selbstbeherrschung und Willenskraft, leibliche und geistige Gesundheit wiedererlangen und somit der Gesellschaft als brauchbare Mitglieder wieder gewonnen werden können. Vgl. Huß, «Chronische Alkoholskrankheito (aus dem Schwedischen übersetzt mit Anderungen und Zusätzen des Verfassers von Gerh. van dem Busch; Stockh. 1852); Baer, «Der A., seine Verbreitung und seine Wirkung auf den individuellen und sozialen Organismus „ (Berl. 1878).