Hofmeister (Wilh.), namhafter Botaniker, geb. zu Leipzig 18. Mai 1824, war zuerst zum Kaufmann bestimmt, widmete sich aber daneben dem Studium der Naturwissenschaften, namentlich der Botanik, wurde 1863 zum Professor der letztern Wissenschaft in Heidelberg ernannt und 1872 in gleicher Eigenschaft nach Tübingen berufen. Er starb 12. Jan. 1877 zu Lindenau bei Leipzig. H.s wissenschaftliche Untersuchungen bewegten sich wesentlich auf dem Gebiete der Physiologie der Pflanzen. In dieser Beziehung war schon seine erste größere Arbeit: Die Entstehung des Embryo der Phanerogamen (Lpz. 1849), von Bedeutung. Seine entwickelungsgeschichtlichen Studien legte er nieder in der Schrift Vergleichende Untersuchungen der Keimung, Entfaltung und Fruchtbildung höherer Krypvtogamen und der Samenbildung der Conifereno (Lpz. 1851). m Verein mit de Bary, Irmisch, Pringsheim und Sachs gab er das Handbuch der physiol. Botaniko heraus, dessen ersten Band (Abteil. 1: »Die Lehre von der Pflanzenzelles, Abteil. 2: Allgemeine Morphologie der Gewachser, Lpz. 1867—68) H. selbst bearbeitete. Außerdem veröffentlichte er in botan. Fachzeitschriften und in den Abhandlungeno der sächs. Gesellschaft der Wissenschaften, der er seit 1852 als Mitglied angehörte, eine Reihe kleinerer Arbeiten. Hofnarren. Schon im Altertum gab es Leute, die es sich zur Aufgabe machten, den Großen und Reichen durch allerlei Späße, scherzhafte, witzige Reden, besonders bei Tafel, die Zeit zu vertreiben, wie z. B. Alexander d. Gr., Dionysius von Syrakus, Augustus und dessen Nachfolger sich solche Possenreißer hielten. Dem Mittelalter war es vorbehalten, diesen seltsam-unwürdigen Beruf weiter auszubilden und die Narrenschaft zu einem förmlichen unentbehrlichen Hofamt zu erheben. Zu den wesentlichen Attributen eines solchen Beamten gehörten: 1) die Narrenkappe auf geschorenem Haupte, meist bunt, mit Eselsohren und . nuni verziert; 2) das sehr verschiedenartig geformte Narrenscepter oder Narrenkolben; 3) die Schellen, vorzüglich an der Kappe, doch auch an andern Teilen des Anzugs; 4) ein großer Halskragen. Die übrigen Teile des Anzugs aber waren beliebig nach dem Geschmacke des Herrn. Außer diesen eingekleideten Possenreißern, unter denen Triboulet am franz. Hofe unter König Franz I. und sein Nachfolger Brusquet, ferner Klaus Narr, dessen gesammelte Schwänke mehrmals im Druck erschienen, bei Kurfürst Friedrich dem Weisen, und Serggan, der Hofnarr der Königin Elisabeth von England, am bekanntesten sind, gab es noch eine höhere Klasse derselben, sog. lustige Räte, kurzweilige Räte oder Tischräte, meist geistreiche Männer, die sich des Vorrechts der freien Rede bedienten, um die Thorheiten und Gebrechen ihrer Zeit und ihrer Umgebungen aufs unbarmherzigste zu verspotten. Unter diesen haben sich durch Geist und Witz besonders hervorgethan Kunz von der Rosen, lustiger Rat Kaiser Maximilians I., John Heywood, ein frucht: barer dramatischer Dichter und Epigrammatist am Hofe Heinrichs VIII. von England, und Angely, ein feiner franz. Hofmann. Auch fehlten zu keiner Zeit an den Höfen Personen, denen, ohne daß sie die Narrenschaft zu ihrem Berufe machten, das Vorrecht zugestanden war, durch Witz und beißende Ausfälle die Gesellschaft ungestraft geißeln zu dürjen, oder die, wie besonders pedantische Gelehrte, als allgemeines Stichblatt des Witzes dienten; so der durch seine derben Snäße bekannte kursächs. Generat Kyau uni der gelehrte Jak. Paul, Freiherr von Gundling (s. d.), den König Friedrich Wilhelm I. von Preußen mit allen möglichen Staats⸗ und Hof titeln überhäufte. Die Geschichte des Hofnarrenwesens bezeichnet den jedesmaligen Standpunkt der Gesittung der Höfe, und kein Reichstagsbeschluß, deren im 16. Jahrh. mehrere darüber gefaßt wurden, vermochte darin etwas zu ändern. Später, als die Derbheit der Sitten an den Höfen verschwand, ergötzte man sich an sog. Kammerzwergen, sowie an einfach blodsinnigen oder gebrechlichen Menschen, deren selbst der gewöhnliche Edelmann zu seiner Kurzweil nicht mehr entbehren zu können glaubte, eine Erscheinung, welche als letztes Stadium des Narrenwesens endlich die gänzliche Abschaffung desselben zu Ende des 17. und zu Anfang des 18. Jahrh. zur Folge hatte. Unter den deutschen sen hat der kursächsische am längsten, bis in die itte des 18. Jahrh., besoldete H. gehalten; am russ. Hofe aber stand das Narrenwesen damals noch in seiner Blüte. Peter d. Gr. hatte deren noch so viele, daß er sie in verschiedene Klassen teilte. Vgl. lögel, »Geschichte der H. (Lpz. 1789); Nick, »Die of⸗ und Volksnarreno (2 Bde., Stuttg. 1861).