FeedA piacêre (ital.)
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

A piacêre (ital.), d. i. nach Gefallen, nach Belieben, bezeichnet in der Handelssprache die in das Belieben gestellte Zahlungszeit eines Wechs els. Der Natur der Sache nach kommen Papiere mit s olcher Friststellung selten vor, und es fragt sich dabei, ob die Zahlungszeit im Belieben des Bezogenen oder im Belieben des Inhabers stehen soll. Die meisten Gesetze stellen dieselbe in den Willen des Inhabers und betrachten mithin solche Wechsel als abei Sichto zahlbare; so die österr. Wechselordnung, wogegen nach deutschem Recht ein a piacere zahlbar gestellter Wechsel gar nicht als Wechsel anerkannt werden, kein Wechselrecht genießen würde. — Über a piacere in der Musik s. Alpia cer.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 757Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 7

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Handwerk & Gewerbe 6