Appoint (frz.; ital. appunto) sel. im Wechselverkehr eigentlich derjenige Wechsel, welcher eine gewisse Schuld vollkommen ausgleicht oder eine gewisse Summe voll macht. Wenn z. B. A 1542 Mark von B zu fordern hat und diese Forderung von B durch Einsendung zweier Wechsel bezahlt wird, von denen der eine auf 1200 Mark, der andere aber auf 342 Mark lautet, so ist der letztere im wahren Sinne des Wortes ein A., indem eben durch sein Hinzukommen die Schuld auf den Punkt (à point) ausgeglichen wird. Dem entsprechend sagt man, daß man par appoint oder per appunto remittiere (Wechsel sende) oder trassiere (Wechsel ausstelle), wenn man genau den Saldo oder Rest einer Forderung (oder Rechnung) übermacht oder durch t man jedoch w. erhebt. In der neuern Zeit sieht man jedoch von dieser eigentlichen Bedeutung des Wortes ganz ab und nennt Dung H jeden selbständigen Teil einer Wechselsendung (Rimesse) oder Wechselausstellung A., sodaß man in dem obigen Falle von zwei A. sprechen würde. Ja man gebraucht nicht selten das Wort A. als ganz gleichbedeutend mit Wechsel, indem man z. B. sagt, daß man ein A. auf Paris erhalten habe u. dgl. In der letztern Bedeutung entspricht der fremde, vieldeutige Ausdruck dem Worte: Ab-Worte Allmählich hat sich der Gebrauch jenes ortes in diesem Sinne auch auf andere Gelddokumente, namentlich Papiergeld und Verkehrsobligationen, übertragen. Man sagt z. B., daß das —4½ Reichspapiergeld (die Reichskassenscheine) in A. (Abschnitten) zu 5, 20 und 50 Mark bestehe, die Noten irgendeiner Bank in A. zu 100 Mark, die Staatspapiere einer gewissen Kategorie in A. (Abschnitten, Obligationen) zu 1000 und 5000 Mark. Oft wird der Ausdruck falsch angewendet; z. B. wenn eine Kreditgesellschaft bekannt macht, die näher bezeichneten Appointso ihrer Obligationen seien als ausgeloste zu kündigen, womit aber die Individualität solcher Obligationen, die besondere Nummer, gemeint ist.