Apostolisch wird im allgemeinen alles genannt, was entweder von den Aposteln unmittelbar herkommt oder den Charakter derselben an sich trägt. Beides vermag die Eigenschaft der Apostolizität zu begründen. Die kath. Kirche nennt sich in diesem doppelten Sinne apostolische Kirche (Ecclesia apostolica). Die apostolische Tradition (s. Tradition) leitet sich als überlieferung ebenfalls von den Aposteln her; sie liegt in ihren kanonischen Anfängen in den apostolischen Briefen des Neuen Testaments (den 13 Paulinischen Brie-B dem Hebräerbriefe und den sog. katholischen riefen), von denen die Echtheit der Briefe an die ömer, Korinther und Galater (mit Ausnahme der gänzlich haltlosen Kritik Bruno Bauers) niemals den die Wun worden ist. Von diesen Briefen wurden die Paulinischen, mit Ausnahme der Briefe an Timotheus und Titus, schon gegen Mitte des 2. Jahrh. von dem Gnostiker Marcion, freilich in vielfach verstümmelter Gestalt, unter dem Namen des Apostolikon zusammengestellt. In gleichem strengern Sinne nennt man apo ul zn es Konzil die Zusammenkunft der Apostel zu Jerusalem (Apostelg. 15) um 51 oder 52, zu welcher der in Antiochia durch Judenchristen angeregte Streit Veranlassung gab, ob Heiden ohne die jüd. Beschneidung in das Christentum aufgenommen werden dürften. Nach dem authentischen Berichte des Apostels Paulus selbst (Gal. 2) wurde indes auf diesem «Apostelkonventy nur das Recht der selbständigen Heidenmission bedingungslos anerkannt, und von Beschlüssen, welche die Freiheit der Heidenchristen irgend beschränkt hätten, kann nach den unsen. Pas Erklärungen des Paulus keine Rede ein. Das von der Apostelg. 15, 23—29 mitgeteilte gapostolische Dekret drückt also zwar die Anschauungsweise der ältern Apostel, welche die Heidenchristen nur als Proselyten (s. d.) betrachteten, mit geschichtlicher Treue aus, entspricht auch wohl insofern dem damaligen Sachverhalte, als die ersten Heidenchristen Antiochias vermutlich aus der Zahl der jůd. Her hervorgegangen waren, also sich aberal der V. 29 verbotenen Dinge Lefls Lant aber als Verordnung des apostolischen Konzils kann dasselbe ebenso wenig erlassen als von Paulus nach Antiochia überbracht worden sein. —Apostolische Gemeinden ferner heißen diejenigen christl. Gemeinden, welche ihren Ursprung auf unmittelbare apostolische — zurückführten, unter den gröfalet und einflußrei alem, Antiochia, Ephesus, Korinth, Rom und Konstantinopel. Doch ist die apostolische Stiftung von Rom und Konstantinopel jedenfalls, von Antiochia wenigstens in dem Falle zu bestreiten, wenn man den Taatt Gemei auf die Zwölf und auf Paulus beschränkt. Gemeinden, welche von Petrus, Johannes, Andreas oder irgend einem andern der Zwölf gestiftet worden wären, sind außerhalb Palästinas überhaupt nicht he die Visch⸗ Do 20 die spätere Tradition, welche die Bischöfe als Nachfolger im apostolischen Amte betrachtete, mehrern Gemeinden Apostel zu ihren ersten Bischöfen gegeben, sie 10 zu apostolischen Sitzen gemacht. Namentlich die schon im 2. Jahrh. auftauchende Behauptung, daß Petrus erster Bischof in Rom gewesen, hat die Bischöfe dieser Gemeinde vorzugsweise mit Uuchmenden Ansehen geschmückt, und mit dem zunehmenden kirchlichen Einflusse Roms im Abendlande wurde der Name aapostolischr immer ausschließlicher auf dieses übertragen. Daher die Benennungen er Stuhl (Sedes apostolica), d. i. der röm. oder cheilige Stuhl; apostolischer Segen, d. i. der Segen des apstes, als Nachfolgers Petri: apostolische Monate (Januar, März, Mai, Juli, September, November), auch Römermonate genannt, d. i. die Monate, in welchen der Papst die Besetzun der erledigten niedern geistlichen Amter in Deutschland sich vorbehalten hatte; apostolische Kammer, die Verwaltungsbehörde der päpstl. Finanzen in Rom; Papstes, insbe Vikar, d. i. der Stellvertreter des Papstes, insbesondere in Ländern, welche keinem bestimmten bischöfl. Sprengel zugeteilt sind, deren lirchliche Verwaltung also unmittelbar unter dem Papste steht (. B. im Königreiche Sachsen), aber auch bei außerordentlichen päpstl. Missionen, oder in Fällen, wo gewisse dem Papste ausschließlich zustehende Eerechtsame von diesem dauernd einem Dritten übertragen werden, so im Mittelalter, wo liches Cröbischöfe für bestimmte Länder als apostoische Vikare eingesetzt wurden, und bis auf die neuere Zeit im enmmmterk Königreich Neapel, dessen Herrscher um bestimmter kirchlicher Vorrechte willen diesen Titel führte. Die denfelden der päpstl. Briefe als apostolische hat denselben Sinn.