Armee (frz.) bezeichnet im weitern Sinne die gesamte Landmacht eines Staates, gleichbedeutend mit Heer; im engern Sinne eine für einen bestimmten Zweck oder defeht deftelleas gebildete, unter einheitlichen Oberbefehl gestellte größere Truppenmasse, deren Umfang und Zusammensetzung, den Umständen entsprechend, sehr verschieden sein kann. Eine A. wird in Armeekorps (s. d.) gegliedert, die wieder in Divisionen und Brigaden zerfallen. Stellt eine Macht mehrere A. auf, so können dieselben nach sehr verschiedenen Grundsätzen bezeichnet werden. Am einfachsten ist die bloße Numerierung: Erste, Zweite, Dritte A., wie 1870—71 bei dem deutschen Heere; andere 10. Ford: Dite sind nach der Himmelsrichtung, wie Nord⸗ Ostarmee; nach geogr. Gegenständen, wie Alpen-MMain⸗, Elb⸗, Rhein⸗, Loire-A.; nach Observationsarmee. Man spricht auch von Operations⸗ oder Feld⸗, Reserve⸗ und Besatzungsarmee. Diejenige A. bei welcher sich der Höchstkommandierende persönlich befindet, wird in der Regel Hauptarmee (unter Napoleon I. auch Große A.) genannt. Die aktive A. eines Staates umfaßt die zur Erfüllung 5 Dienstpflicht wirklich Einberufenen, im Gegensatze zu den Beurlaubten. ů rmeefestungen nennt man in neuerer Zeit Hlenen ersten Ranges, die, an Centralpunkten gelegen, gleichsam die Krystallisationspunkte für die Verteidigung großer Ländergebiete und Staaten bilden sollen. Bi ihnen sollen neue Heere das Material zu ihrer Bildung finden, geschlagene Armeen sich retablieren können und der Hauptwiderstand des Landes sich konzentrieren, um Zeit zu gewinnen und vielleicht günstige Chancen benutzen zu können. Beispiele bilden Paris für Frankreich, Antwerpen für Belgien.