Akkord, m., 1. frz. forfait, m., engl. contract, Vertrag, zufolge dessen der Arbeiter oder Arbeitsliefernde nicht nach der Menge der Zeit, sondern nach der Menge der gelieferten Arbeiten, Materialien oder dgl. bezahlt wird. Beim Vergeben der Arbeiten in A. muß man sehr vorsichtig sein, damit man nicht in Beziehung auf die Qualität der Wäre oder Arbeit betrogen wird; s. d. Art. Bauanschlag, Kontrakt etc. — 2. frz. acαοστd, m. (Mal.), s. v. w. Harmonie in der Farbengebung; man unterscheidet a)natürlichen; ein Bild oder ein Kolorit bildet einen natürlichen A., wenn die einzelnen dargestellten Gegenstände ihre natürlichen Farben haben, dabei etwa vorkommende Dissonanzen aber durch Übergangstöne versöhnt sind. p) Künstlicher A. entsteht bei einem Gemälde dann, wenn man allen dargestellten Gegenständen dieselbe Farbe giebt, oder wenigstens von ihrer natürlichen Farbe bedeutend abweicht, um einen A. hervorzubringen; am stärksten tritt dies auf bei Sepia- und Tuschzeichnungen, grau in Grau ausgeführten Bildern, bronzefarbigen Blätterornamenten, weißen Blumenranken auf buntem Grund etc.; s. a. d. Art. Konsonanz, Dissonanz, Farbe. Ms.