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Recht & StaatBau-Lexikon 1881

Bannwälder, m. pl., Wälder auf steilen Stellen in Hochgebirgen, welche nie weggeschlagen werden durften, weil sie die Lawinen aufhielten und bei Regengüssen, Gletscherschmelzen etc. das Wasser allmählich ins Thal führten. In alten Zeiten beging man in der Schweiz den Fehler, daß man die Bannwälder sich selbst überließ, um das Banngesetz nicht zu verletzen; dadurch verrotteten diese Wälder allmählich. Statt sie nun einfach zu durchforsten u. zu kultiviren, schlug man sie ganz ab, worin auch der Grund zu den häufigeren Bergrutschungen und Ueberschwemmungen zu suchen sein mag. (ꝰ. WSy.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 253Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

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