Atimie (grch. Artula) hieß bei den Athenern der vollständige oder teilweise Verlust der bürgerlichen Rechte, welcher teils als Strafe für gewisse Verbrechen oder Vergehen von einem Gerichtshofe erkannt wurde, teils durch hne weideres gewisser Pflichten gegen den Staat ohne weiteres Verfahren eintrat. Der härteste Grad der A. war lebenslängliche Verbannung aus der Vaterstadt, die immer mit Einziehung des Vermögens verbunden war; in andern Fällen durfte der in A. Verfallene zwar in seiner Vaterstadt wohnen, war aber an der Ausübung seiner bürgerlichen Rechte entweder aller, oder nur bestimmter, z. B. des Rechtes, gewisse Klagen vor Gericht autellen zu können, gehindert. Eine wehrgekenne u in den frühern Stand konnte nur durch geheime Abstimmung in einer Volksversammlung, an welcher mindestens 6000 Bürger teilnahmen, erlangt werden.