FeedAudienz (lat.)
GeschichteBrockhaus 1882

Audienz (lat.), Gehör, Vorlassung, bei Fürsten und hohen taatsbeamten. Bei manchen Tribunalen führen die Verhöre, Vorbescheide und mündlichen Verhandlungen 9* diesen Namen. In Spanien ist der Ausdruck auf mehrere Behörden überegangen. Offentliche A., wie sie früher in absouten Staaten üblich waren (z. B. unter Joseph II. auf dem sog. Kontrolorgange), bei denen jedermann zu dem Regenten Zutritt halte und isit sein Geuch vorbringen konnte, sind in konstitutionellen Staaten, wo der Regent auf solche Gesuche selten elbst und allein resolvieren kann, vielmehr in der 25. die Sache wieder an die Behörden verweisen muß, außer Gebrauch gekommen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 172Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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