FeedAugenpunkt
Recht & StaatBrockhaus 1882

Augenpunkt oder Hauptpunkt heißt in der Perspektive derjenige Punkt der Rrehte nte ge in welchem dieselbe durch eine senkrechte Linie getroffen wird, die man sich aus dem Orte des Auges auf dieselbe gefällt denkt. Zuweilen nennt man auch jenen Punkt den Distanzpunkt und versteht dann unter dem A. den Ort, wo das Auge gedacht wird. Das letztere wird bei der perspektivischen Projektion in ½½½ oder kleinerer Entfernung von der Tafel, ei der undlieh aurfer (Vogelperspektive) dagegen in unen lich großer Entfernung Iugeuschein heißt jede amtliche Sinneswah Wrpe Richters. Von der Deutschen Civilugen eißt jede amtliche Sinneswahrprozepordnung, §. 336, wird er unter die Beweismittel eingerei t, während man sonst jetzt nur das Augenscheinsobiekt als Beweismittel ansieht. Das Gericht kann von Amts wegen A. einnehmen, wenn ühm nach seiner Meinung das richtige Verständnis unbestrittener oder bewiesener Thatsachen ohne solche Einnahme mangelt. Er erstreckt sich brigens auf alle Wahrnehmungen der fünf äußern Sinne. Die Antretung des Beweises durch A. erfolgt durch Bezeichnung des Gegenstandes und Angabe der zu beweisenden Thatsachen. Zuziehung von Sa verständigen kann erforderlich sein. Sind mit der Einnahme des A. bare Auslagen verbunden, so muß der Beweisführer bei der Stellung des ntrags einen hinreichenden Vorschuß 54. Aher die Herpich vom 18. Juni 1878, §. 84). Über die Ver1 ichtung Dritter zur Gestattung der Einnahme des Puen die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Vgl. von Weveld, «Zur Lehre vom gerichtlichen A. im Civilprozeßo (Münch. 1877). Noch wichtiger ist der A. im Strafverfahren. So kann im Falle eigener Wahrnehmung des erkennenden Richters der Thatbestand einer in der Sitzung des Gerichts begangenen strafbaren Handlung zu Protokoll fest-Lestellt werden (Gerichtsverfassungsgesetz, §. 185). erner kann A. genommen werden bei gefalschten ünzen und Urkunden sowie bezüglich der bei Verbrechen verwandten Werkzeuge und der mehr oder minder dauernden Spuren der Strafthat. Vielfach wird nur das von amtlichen Brundii aufeichenschau, Wundschau) vorgelegt oder verlesen; seltener tritt eine Augenscheinseinnahme seitens des erkennenden Gerichts oder etwa auch der Geschworenen (wie z. B. bei dem Morde auf dem Stilfser Joch im J. 1876) ein. Der Staatsanwalt-Berte „dem Angeschuldigten, beziehentlich seinem erteidiger und den von ihm benannten Sachverständigen, dem Privat⸗ und Nebenkläger ist es gestattet, der Einnahme eines richterlichen A.s bei223, 224). Vgl. Geyer in Holtzendorffs Handhn des deutschen Strafprozeßrechts» (Bd. 1, Berl. 1879) und Geyer, Lehrbuch des gemeinen deutschen man einen Apparat, vermittelst dessen man die innern Teile eines H* namentlich dessen hinterste Wand auaulenden Netz⸗ und Aderhaut), den das Auge ausfüllenden Glaskörper und die Krystalllinse so zu erleuchten vermag, daß die von diesen Teilen zurückkehrenden und durch die Pupille austretenden Strahlen vom Auge eines Beobachters aufgefangen und wieder zu einem deutlichen Bilde vereinigt werden können. Der Erfinder des A. ist Helmholtz d.), der zuerst eine richtige aewöhnlt des Umtandes gab, warum wir unter gewöhnlichen Verhältnissen die Pupille eines andern schwarz sehen und nichts von den aus dessen Auge austretenden — — len wahrnehmen können. Die Erfindung des für die gesamte Augenheilkunde so wichtigen Instruments, dem man fast allein den Aufschwung zu verdanken hat, welchen diese Disciplin in neuerer Zeit genommen, fällt in das J. 1851. Der A. besteht im wesentlichen aus einem Satze kleiner, sehr dünner Glasplatten, den man dicht vor das zu untersuchende Auge hält und zwar so, daß die Strahlen einer dicht an der Seite des Auges angebrachten hellen Flamme von der Vorderfläche der Glasplatten in die Pupille des Auges reflektiert werden. Das hinter den Glasplatten befindliche Auge des Beobachters empfängt einen Teil der aus dem beleuchteten Auge zurückkehrenden Phmwen- und + dabei, falls nicht Trübungen der brechenden Medien vorhanden sind, den Augengrund (s. Tafel: Auge des Menschen, Fig. 2) mit allen seinen Einzelheiten im virtuellen aufrechten ver-Bilde, s. beistehende Fig. 1), vorausgesetzt, daß der Beobachter und der Untersuchte eunteiteri Fher in Deng sind. Ist nur der erstere emmetropi oder in Bezug auf einen Refraktionsfehler neutralisiert, der Untersuchte aber nicht, so muß dicht vor oder hinter dem Spiegel dasjenige Konvex⸗ oder Konkapglas eingeschaltet werden, welches die vorhandene Ametropie korrigiert. Durch die Auswahl dieses Korrettionsglases ist der Augenarzt im Stande, völlig objektiv und ohne Zuthun des Untersuchten den Grad der vorhandenen Ametropie zu bestimmen. Zum raschen Vornehmen solcher Bestimmungen dienen sog. Refraktions-Ophthalmoskope, welche später von Loring u. a. konstruiert wurden, und an welchen die Gläser so andem tönn sind, daß sie möglichst rasch gewechselt weren können. Eine bessere Beleuchtung als der sehr li atem Helmholtzsche A. geben Planspiegel von belegtem Glase oder W mit centraler Durchbohrung (von Coccius, Meyerstein, Epkens-Donders), an denen man auch zu einer eventuellen weitern Steigerung der Helligkeit eine Konvexlinse mittels eines Scharniers befestigen kann. „Im J. 1852 lehrte Ruete die Untersuchung im umgekehrten Bilde (s. beistehende Fig. 2). Setzt man dicht vor das beleuchtete Auge eine Konvexlinse von kurzer Brennweite (5—8 em), so entwerfen die aus dem Auge kommenden Strahlen ein umgekehrtes reelles Bild des Augengrundes im Hauptbrennpunkte der Linse, welches der Beobachter deutlich sieht, wenn er sich mit seinem Spiegel so weit entfernt, daß dieses Bild in seinen Nahpunkt fällt. Wegen des größern Abstandes vom Untersuchten 2 ist hierbei der Planspiegel zu lichtschwach und Ruete benutzte daher einen 10 bohrten Hohlspiegel, der seitdem eine Menge Na bildungen erfahren hat. Auch Konvexspiegel (Zehender), rechtwinkelige Glasprismen sowie foliierte Konvexlinsen hat man als Beleuchtungsmittel angewandt. Am meisten in Gebrauch von den größern, auf festen Stand berechneten A. sind der von Ruete, Liebreich und Epkens-Donders. Von den kleinern portativen Instrumenten, welche indes in der Hand des geschickten Augenarztes dasselbe wie die erstern leisten, haben die Insteumende von Coccius, Liebreich, Jäger und Hasner die allgemeinste Verbreitung. Binokuläre A., bei denen beide Augen des Beobachters in Thätigkeit kommen, haben Giraud-Teulon und Coccius konstruiert, ein Autophthalmoskop, in welchem das Auge seinen eigenen Hintergrund sieht, Coccius; andere, bei welchen das eine Auge des eht, 5eon den Augengrund seines andern Auges sieht, Heymann und Giraud-Teulon. Vgl. Coccius, «über die Anwendung des A. » (Opz. 1853); Zander, Der A. Seine Formen und sein Gebrauch » (2. Aufl., Lpz. 1862); Schweigger, „Vorlesungen über den Gebrauch des A.» (Berl. 1864); Mauthner, Lehrbuch der Ophthalmoskopiep (Wien 1868); Liebreich, Atlas der Ophthalmoskopies (2. Aufl., Berl. 1870); Magnus, «Ophthalmostopischer Atlas⸗ (Lpz. 1872). (gen. Angentrost, der L s. Gesichtstäuschun⸗

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 207Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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