Authentisch * d. h. verbürgt, zuverlässig) heißt speziell in der Litteratur eine Schrift oder Urkunde, insofern sie unter dem Volke und unter den Umständen geschrieben ist, wie der Verfasser oder die Überlieferung dies behauptet. Sie besitzt dann Authentie oder Authenticität, d. h. Echtheit im Gegensatze zu untergeschobenen Schriften oder Urkunden. Die Rand arfoß der Authentie gehört der öhern Kritik an und erfolgt durch die Prüfung von nhalt und Form (der innern Kriterien) sowie der eugnisse anderer Iuterp Kriterien). nan munn nterpretation heißt eine Gesetzeserklärung, wenn sie von dem Gesetzgeber selbst gegeben wird, daher z. B. in konstitutionellen Staaten eine solche nur unter Mitwirkung der Volksvertretung erfolgen kann.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 276Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei