FeedBanal
Recht & StaatBrockhaus 1882

Banal (vom franz. ban abgeleiteth hieß in der Sprache des Lehnrechts eine Sache, die der Lehnsherr seinen Vasallen zur in har. Dann gewisse Gegenleistungen überlassen hat. Dann bedeutet das Wort auch figürlich etwas, das jedermann zum freien Gebrauche überlassen wird, und ferner alles das, was durch häufige Anwendung trivial geworden ist.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 421Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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