Beck (Christian Daniel), Litterarhistoriker und Philolog, geb. 22. Jan. 1757 zu Leipzig, wo er seit 1772 die Thomasschule besuchte, seit 1775 studierte und 1779 sich habilitierte. Nachdem er 1782 außerord. und 1785 ord. Professor der griech. und lat. Sprache geworden war, übernahm er 1819 die mitberd der Geschichte, die er aber 1825 wieder mit der der griech. und röm. Litteratur vertauschte. Die von ihm 1785 gestiftete Philologische Gesellschaft wurde 1799 zu einem Philologischen Seminar erhoben, das er bis zu seinem Tode, 13. Dez. 1832, leitete. Außer den akademischen Amtern und Würden hatte er noch die Verwaltung der Süpendiaten, diePu seit 1790, die Ephorie der Stipendiaten, die Präfektur der Universitätsdörfer, das Bücherkommissariat in Leipzig, das Direktoriat des dortigen Taubstummeninstituts und andere Funktionen zu versehen. Aus der Menge seiner Schriften sind hervorzuheben; die Ausgaben alter Klassiker, . B. des Pindar, Aristophanes, Euripides, Apollonius Rhodius, Plato, Cicero, Calpurnius; die Acta seminarii philologici Lipsiensiso (2 Bde., Lpz. 1811—13) und «„Commentarii societatis philologicae Lipsiensiso (4 Bde., Lpz. 1801 —5), Anleitung zur Kenntnis der allgemeinen Welt- und Völkerges 77 (4 Bde., Lpz. 1787 — 1807), „Grundriß der Archäologie zur Kenntnis der Geschichte der alten Kunste (Abteil. 1, Lpz. 1816), Commentarii historici decretorum religionis christianae et formulae Lutheranaes (Lpz. 1801). Auch redigierte er von 1819 an bis zu seinem Tode das Allgemeine Repertorium der neuesten in⸗ und ausländischen Litteraturo. — Sein Sohn, Johann Ludwig Wilhelm B., geb. 27. Okt. 1786 zu Leipzig, studierte daselbst die Rechte, wurde 1812 Prosessor in Königsberg, 1813 Regierungsrat in Weimar, 1814 Beisitzer des leipziger Schöppenstuhls, 1819 zugleich außerord. Professor, 18²⁵ Senior des Schöppenstuhls und 1835 erster Rat am Appellationsgericht zu Leipzig, in welchem er 1837 das Präsidium erhielt. Nachdem B. 1863 in Ruhestand versetzt worden war, starb er zu Leipzig 14. Febr. 1869. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: &Corpus juris civiliso (2 Bde., Lpz. 1825 —37), die Stereotypausgabe desselben (Lpz. 1829 —30), »Anleitung zum Referieren und Dekretiereno Epz. 1839) und Bemerkungen über den Kriminalgerichtsstand in Sachseno (Lpz. 1842).