Begharden oder Beghinen (Beguinae, Beguttae), Vereine von Frauen und Jungfrauen 0 es 12. Jahrh. in den Niederlanden bildeten. Der Grund dazu lag teils in der Vorliebe jener Zeit fur ein klöster . W Leben, teils in der Vereinsamung vieler Familien der . der Kreuzzüge. Sie wurden früh Beghinen oder Begutten enannt; doch stammt der Name weder pon der heil. Begga, Tochter 41 von Landen, welche 696 als Stammhaus der B. das Kloster der Chorfrauen zu Ardenne angelegt haben soll, noch von dem riester Lambertus de Begues oder le Beghe, der 1180 in Lüttich einen derartigen Verein gestiftet haben soll, noch von dem altsächs Worte «beggen, welches in der Bedeutung »beteno nicht vorkommt. Ohne Klostergelübde abzulegen oder der Regel eines Ordens zu folgen, vereinigten sich die B. unter einer und Wohlthätigkeit; doch stand ihnen jederzeit der Rucktrin ins Privatleben oder die Verheiratung — Sie H zusammen in Beghinenhöfen, ie ursprünglich außerhalb, erst später in den Städten angelegt waren, bestehend aus einzelnen Beghinenhäusern mit 9 Krankenhaus und Herberge. Gar bald gewannen sie durch Schenkungen und Vermächtnisse Vermögen, sodaß manche Häuser einträgliche Pfründen gewährten, während in den ärmern die B. durch Handarbeit ihren Unterhalt verdienten. hre Blütezeit hatten die B. im 13. Jahrh. und anden damals weite Verbreitung in Deutschland, nkreich und den Niederlanden. An die B. schlosen sich im 13. und 14. Jahrh. sowohl die verfolgten Spiritualen der Franziskaner (Fratricellen) als auch die Brüder und Schwestern des Freien antrrs an, wodurch das Einschreiten der uisition herbeigeführt wurde. Auch sittliche ar kamen zum Teil unter ihnen vor, weshalb die Synode zu Fritzlar 1244 die Erlaubnis des Eintritts erst auf das 40. Lebensjahr feststellte und 1287 handeltreibenden B. ihre Vorrechte entzogen wurden. Am längsten erhielten sich die B. in Deutschland, wo sie zur Zeit der von ihnen besonders freudig begrüßten R ormation, weil sie sich der Seelsorge ihres Geschlechts annahmen, Seelenweiber hie und in den Niederlanden, wo sie no gegen Ende des 18. Jahrh. vorkamen. In Frankreich tauchten in der neuesten Zeit mystische Sekten unter dem Namen von Beguinenvereinen auf, welche wegen Geheimhaltung ihrer Versammlungen, in Verbindung mit dem Verdachte von Ausschweifungen, einer zuchtpolizeilichen Verurteilung unterlagen. Auch Männergesellschaften dieses Namens (lat. Beguini) traten zuerst um 1215 in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich, besonders in dessen Süden, auf und verbreiteten sich auch nach Italien als Bizachi, Bisaccia, Bocasoti. Obwohl Gleiches bezweckend wie jene Ir und Warde der deh errangen sie dennoch die Achtung und Würde der letztern nicht. Schon gegen Ende des 13. Jahrh. +Uι als dous garçons, boni pueri oder valetes, Müßiggänger, gebrandmarkt und dadurch namentlich verdächtigt, daß Ketzer aller Art, wie Albigenser, Waldenser, Fratricelli, Brüder vom Freien Geiste u. s. w., auf sie als eine ++ Form halbgeistlicher Laienschaft sich Ren zogen. Schon Clemens V. verfügte * dem Konzil zu Vienne (1311) ihre Auflösung; Ludwig der Bayer und selbst die uus V. haz XXII., Gregor XI. und Bonifacius IX. bechützten sie; doch wurden sie aufs neue seit Karl IV. von Lothringen und are Urban V., insbesondere seit 1367 und 1369 hart drückt. Sie schlossen sich darum meist an die Tertiarier der Dominikaner und Franziskaner an. Die B. erhielten sich besonders in den Niederlanden reiner und wurden dort in Mecheln und Diest durch Innocenz IV. 1245, in Brüssel durch den Kardinal Hugo 1254, in Lüttich durch Urban IV. 1261 geschützt. Dennoch verschwindet ihre alte, freie Laienform mit dem 14. Jahrh. Vgl. Mosheim, De Beghardis et Beguinabuso (Lpz. 1790): Hallmann, „Geschichte des Ursprungs der belg. Beghinene (Berl. 1843).