Beratene Kinder heißen Kinder, welche bei Lebzeiten der Eltern durch eine gewisse Summe (Betatung) abgefunden werden und deshalb später am Erbe nicht teilhaben.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 786Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei