FeedBeratene Kinder
Recht & StaatBrockhaus 1882

Beratene Kinder heißen Kinder, welche bei Lebzeiten der Eltern durch eine gewisse Summe (Betatung) abgefunden werden und deshalb später am Erbe nicht teilhaben.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 786Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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