Binnenlinie wird in der Sprache der deutschen welcher ebung der räumliche Abschnitt genannt, welcher das Innere des 3e . e von dem sog. Grenzbezirke trennt. Die B. ist ebenso wie der Grenzbezirk von der Zollverwaltung besonders zu bezeichnen. Der innerhalb der B. belegene Raum heißt Binnenland. In letzterm dürfen nur solche Waren, welche einen Gegenstand des Schleichhandels (s. d.) bilden, und nur insoweit einer Kontrolle unterworfen werden, daß die aus dem Auslande oder aus dem Grenzbezirke in das Innere des Landes Waren mit den im Grenzbezirke darüber ausgestellten amtlichen Ausweisen bis zum Bestimmungsorte begleitet sein müssen. Auch ist von den Handeltreibenden, welche derartige Waren unmittelbar aus dem Auslande beziehen, über den Handel mit denselben Buch zu führen und darin der Tag und der Ort der Verzollung jedesmal beim Empfange der Ware anzumerken. Diese Art der Kontrolle nennt man Binnenkontrolle. Vgl. Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869, 5§. 16, 125. innenmeere nennt man zunächst die größern Gewässer der Erdoberfläche, welche rings von Land umgeben sind (Kaspisches Meer, Aralsee), dann aber auch größere Golfe und Abbuchtungen der Oceane, deren Wasser nur durch einen im Verhältnis zur Ausdehnung der Oberfläche des Binnenmeeres sehr schmalen Kanal mit dem offenen Meere in Verbindung stehen (Mittelländisches, Schwarzes, ban,.w. Meer, Ostsee, Rotes Meer, Hudsoni u. s. w.).