Bischofsstab (Pedum episcopale, pastorale, ferula, sambuca u. s. w.), von seiner spätern Form gewöhnlich Krumm sta boder auch Hirtenstabgenannt, war ein langer Stab, welcher den Bi ösen bei ihrer Konsekration 19 Zeichen ihrer Hirtenpflicht und Amtsgewalt, namentlich der Jurisdiktion, ühergeben wurde und den sie bei allen feierlichen Gelegenheiten mit sich führten. Anfänglich erade, mit einem Knopf, einer Krücke oder einem Kreuz an der Spitze ver cher erhielt dieser Stab in der abendländ. Kirche bald eine andere Form, indem er eine erst einfache, dann immer reicher verzierte und aus kostbaren Stoffen zusammengesetzte Krümmung (incurvatura) am obern Ende annahm. Besonders reich entwickelte sich seit der got. Zeit die Krümmung mit heiligen oder symbolischen 51 uren. Der Stab mit dem zweifachen Kreuz gebührt nur dem Papste. Wenn der Kardinal einen Stab haben so pflegt dieser oben ein einfaches Kreuz zu haben. In der morgenländ. Kirche hat sich bis zur Gegenwart die Krückenform erhalten, obwohl sie durch die jetzt übliche Verdoppelung der Krümmung an den beiden Enden des Querbalkens eine nicht unwesentliche Modifikation erlitten hat. übrigens wird der Stab dem Bischof nachgetragen; nur wenn er segnet, nimmt er ihn selbst in die Hand. Bei den dem Sch der geistlichen Fürsten erscheint er hinter dem Schilde aufgestellt. Abte und Abtissinnen durften nur aus besonderer Vergunstigung diesen Stab tragen, der dann gewöhnlich mit einem Tüchlein unter dem Knauf der Krümmung, dem sog. Sudarium, versehen war. Vgl. K. Lind, aliber den Krummstabo(Wien 1863); 5 Bock, 4Geschichte der liturgischen Gewändere (Bd. 2, Bonn 1866).