Bistum heißt der Sprengel, innerhalb dessen ein Bischof die geistliche Verwaltung hat. In der ältern Zeit (seit Mitte des 2. Jahrh.) besaß fast jede Stadt ihren Bischof, und der bischöfl. Sprengel war nicht größer als ein einfacher Pfarrbezirk (Parochie), daher der Name Parochie noch gegenwärtig in der orient. Kirche für B. ben Mute Im Abendlande kam dafür schon im frühen Mittelalter die dem röm. Staatsrecht entlehnte Bezeichnung Diöcese auf. Seit der Erhebung des Christentums zur Staatsreligion hielt man auf möglichste Übereinstimmung der kirchlichen und der polit. Verwaltungsgebiete und schon die Gesetzgebung des Honorius, no mehr aber ustinians, räumte den Bischöfen wichtige polit. Rechte in ihren Sprengeln ein. Ungleich bedeutsamer für die Staatsverfassung wurden die Bistümer im german. Mittelalter. Da schon seit der Karolinger Zeit die Bischofe nicht bloß neben den weltlichen Großen im Rate der Krone saßen, sondern auch wie jene mit weltlichen Vorrechten, Gütern und Ländereien belehnt wurden, so wuchsen die Bistümer allmählich zu förmlichen Fürstentümern heran, und namentlich in Deutschland lag es im Interesse des Königtums, die Macht derselben teils auf Kosten der weltlichen Herzöge und Fürsten,‚ teils als en Distmm gegen die Päpste zu stärken. Die deutschen Bistümer prelen daher in der deutbero Reichs⸗ und Verfassungsgeschichte eine sehr ervorragende Rolle. In der Reformationszeit wurde ein großer Teil der norddeutschen Bistümer äkularisiert, die übrigen edes de sich in ihrem Beande hauptsächlich infolge des dem Augsburgischen eligionsfrieden beigefgten sog. eistlichen Vorbehaltso. Der Westialische riede sicherte die mei-But süd⸗ und westdeutschen Bistümer auch für die Zukunft der kath. Kirche, und dieselben erhielten sich in unverändertem Bestande als qgeistliche Fürstentümer bis zum Luneviller Frieden von 1801. Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 säkularisierte sämtliche geistliche Fürstentümer bis auf eins das des Kurerzkanzlers Dalberg), welches eben⸗ „falls 1810 in ein weltliches Fürstentum umgewandelt wurde. Der Wiener Kongreß stellte die geistlichen Fürstentümer nicht wieder her, daher die jetzigen Bistümer in Deutschland nur noch kirchliche, aber keine polit. Bedeutung mehr haben. Auch weicht die neue Einteilung des kath. Kirchengebiets seit der Restaurationszeit vielfach von den althistor. Sprengeln ab.