FeedBluhme
Sagen & MythenBrockhaus 1882

Bluhme (Friedr.; schrieb . eine Zeit lang auch Blume), hervorragender Pandektist, wurde 29. Juni 1797 zu Hamburg geboren, studierte die Rechte in Göttingen, Berlin und Jena und gab schon in seiner Doktordissertation De geminatis et similibus, quae in digestis inveniuntur capiwissenschaftlichen Thätigkeit kund. Noch mehr war dies der Fall in der gleichzeitigen Abhandlung „Die Ordnung der Fragmente in den Pandektentitelno (in der „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschafto, Bd. 4), in welcher eine der glänzendsten Entdeckungen vorliegt, durch die in der neuesten Zeit die histor. Jurisprudenz bereichert worden. Er unternahm 1821 eine wissenschaftliche Reise nach Italien. Die auf derselben gewonnenen For3122 Sresultate liegen vor teils in den von B. für ie Ausgaben des Gajus, für die Monumenta Germaniae historicas, für Schraders Ausgabe des (Corpus juris civiliso, für Savignys «Geschichte des röm. Rechts im Mittelalterv und für das Archiv 87 ältere deutsche Geschichtskunde » gelieferten Beiträgen, teils in dem «Iter Italicum⸗ (4 Bde., Berl. u. Halle 1824 — 36) und in der (Gött. 1834). Eine Folge dieser wissenschaftlichen Thätigkeit war B.s Beförderung zu einer jurist. Professur in Halle (1823), die er 1831 mit einer solchen zu Göttingen vertaufchte. Im J. 1833 ward er, von Hamburg berufen, Oberappellationsgerichtsrat bei dem Gericht der Freien Städte zu Lübeck, und 1843 folgte er wieder einem Rufe als Professor der Rechte nach Bonn. In dieser Stellung wirkte er bis zu seinem 5. Nov. 1874 erfolgten Tode. Von seinen übrigen Schriften sind noch zu erwähnen: „Das One 1891 der Juden und Christeny (2. Aufl., Halle 1831), der «Grundriß des Pandektenrechtso (2. Aufl., Halle 1844), die Ausgaben der «Lex Dei sive Mosaicarum et Romanarum legum collatios (1833), der Westgot. Antiqua v (Halle 1847), der «Kirchenordnung für die evang. Gemeinden Westfalens und der Nheinprovinzy (1854; 4. Aufl., Bonn 1878), des burgund. Papianus, sowie der burgund. und longobard. Volksrechte in den (Monumenta Germaniaev, endlich die «Encyklopädie und System der in Deutschland geltenden Rechtey (Bd. 1—3, Bonn 1847— 583 Bd. 1, 3. Aufl. 1863; Bd. 2 u. 3, 2. Aufl. 1855—68), (Codex des rheinischen evang. Kirchenrumy (2 Hefte, Bonn 1868—74), Zur Texteskritik des Westgotenrechts und Reccareds leges antiquaey (Halle 1872). Auch war er Mitherausgeber des „Rhein. Museum für Jurisprudenzy und der Lachmannschen „Agrimensorenv.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 186Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Sagen & Mythen 6