Brandstiftun ihre Zuflucht nehmen, nämlich Heimwehkranke. Es sind dies entschieden schwermütige, oft nlich anderweit (nerven⸗)kranke und ganz gewöhnlich in der (sexuellen) Entwickelung zurückgebliebene oder auch gestörte, unreife, ungebildete Persönlichkeiten (vom Lande), vorzugsweise dem weiblichen Geschlecht angehörig und meist in der auch für den Gemütszustand so einflußreichen Pubertätseriode stehend, welche, in unliebsamen (Dienst⸗ Verbaltnissen sich befindend, schmerzlichem Nachsinnen über ihre Lage sich hingeben und, nicht selten dann auch noch durch entsprechende (Gehörs-IHallucinanonen (Stimmen, von Verwandten z. B.) oder durch Angstzufälle getrieben, wie zu andern Gewaltthaten, so besonders oft gerade zu dieser als der nächstliegenden und einfachsten greifen. In diesen Fällen ist die sog. Pyromanie nur Teilerscheinung einer noch in zahlreichen andern Symptomen sich kundgebenden Geisteskrankheit. Die Aufstellung derselben als eine besondere Art geistiger Erkrankun („Monomanier) ist unbegründet und dieser Begriff, wie bereits aus der wissenschaftlichen Psychiatrie, so auch aus der forensischen Medizin zu entfernen. Jeder einzelne Fall ist eben auf das Bestehen von sychischer Krankheit, von 16 Path. Unfreiheit zu prüen. Vgl. Griesinger, Die Pathologie und Theravie der psychischen Krankheiten» (2. Aufl. „Stuttg. 1861); Casper, «Praktisches Handbuch der erichtlichen Medizin» (5. Aufl., bearbeitet von Liman, 2 Bde., 1871); Krafft-Ebing, „Grundzüge der Kriminalpsychologies (Erlangen 1872).