FeedBuchmacherei (Book-malcing)
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Buchmacherei (Book-malcing), eine bei Wettrennen (s. d.) gebräuchliche Art zu wetten. Dieselbe besteht darin, daß der die Wetten in eine Liste oder ein Buch notierende Unternehmer (Book-maker) öffentlich seine Wetten („0Oddso), welche er gegen, resp. für (caufo) die am Rennen teilnehmenden Pferde legt, z. B. 4:1 gegen Achilleso, d. h. er bietet dem, der die Wette annimmt (dem Sehe den vierfachen Betrag gegen Achilles als den Gewinnenden, und bezahlt daher, wenn dieser siegt z. B. 200 Mark, wogegen er nur 50 Mark erhält, wenn dieser nicht n Ruft dagegen der Bookmaker 8:1 auf 4„Miranday, so erhält er z. B. 200 Mark, wenn diese siegt, zahlt aber nur 25 Mart, wenn dieselbe verliert. Wenn beide Wetten gleiches Geld setzen, wird die Wette Even moneyv genannt. Nach einem Reichsgerichtserkenntnis vom 29. April 1882 ist die B. als Glücksspiel zu betrachten, daher verboten und verfällt den betresfenden Strafbestimzur 5. ( unter Glücksspieh. Das Seitenstück h 3. ist der Totalisator (. d.), von welchem ich dieselbe aber dadurch unterscheidet, daß, während man bei der B. die Höhe der zu gewinnenden Summen kennt, diese beim Totalisator erst dann bestimmt werden kann, wenn der Sieger feststeht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 677Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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