Blutrache (s. d.) ledig zu werden. B. hieß auch in England die Belohnung, welche Angeber und Zeugen in verschiedenen Kriminalfällen bekamen. Um den Mangel einer gerichtlichen Polizei weniger fühlbar zu machen, hatten nämlich verschiedene Gesetze von 1692—1742 Belohnungen von 10—50 Pfd. St. denjenigen zugesichert, durch deren Zeugnis Straßenräuber, Diebe und Falschmünzer überführt würden. Bei gewissen Diebstählen, z. B. Einbruch und Pferdediebstahl, sollte nach einem Gesetze von 1699 der, welcher den Verbrecher ergriffen und zu seiner lüberführung mitgewirkt hatte, außer 40 Fid. St. noch ein Certifikat erhalten, wodurch er von den lästigen Kirchspieldiensten, z. B. als Armenaufseher, Kirchenvorsteher, frei wurde. Solche Freischeine (Iyburn tickets, Galgenscheine) waren verkäuflich, weil sie sonst dem, der sie zum zweiten mal erhielt, keinen weitern Vorteil gewährt hätten, und galten in großen Städten 250—300 Pfd. St. Die Summe der bar gezahlten B. betrug 1798 fast 8000, 1813 sogar 18000 Pfd. St. Zahlreiche falsche 1% waren die Folgen dieses SMittels dem viele Menschen als Opfer fielen. ittels Parlamentsakte von 1818 wurde das B. im allgemeinen abgeschafft, in Rücksicht auf Banknoten blieb es aber bestehen.