FeedBuleẽ (ovhrj)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Buleẽ (ovhrj), d. i. Rat, Ratsversammlung, hieß bei den Griechen seit den homerischen Zeiten ein aus meist ältern Mitgliedern der Volksgemeinde bestehendes Kollegium, welches in monarchischen und aristokratischen Staaten dem König oder den fungierenden Beamten der Exekutive als beratende oder beschließende Behörde zur Seite stand, in demokratischen Staaten als Ausschuß der souveränen Volksgemeinde die Staatsverwaltung leitete. In Athen war die B. von Solon eingesetzt als ein Kollegium von 400 Männern, welche, je 100 aus einer der alten vier ion. Phylen, aus den drei obersten Vermögensklassen vom Volke auf ein Jahr gewählt wurden und nach Ablauf ihrer Amtszeit jederzeit wieder wählbar waren. Durch die Reform des scen Völts welcher die altion. Gliederung des attischen Volks in vier Phylen durch eine neue Einteilung der bürgerlichen Bevölkerung in 10 Phylen ersetzte, wurde die Zahl der Mitglieder des Rats auf 500 erhöht, die nun durchs Los (unter den Bewerbern), nicht durch Wahl ernannt wurden. Die Beschränkung der passiven Wahlfähigkeit auf die drei obern Vermögensklassen wurde durch Aristides aufgehoben, sodaß von da an jeder im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche athenische Bürger, der das 30. Lebensjahr zurückgelegt hatte 50 um das Amt eines Ratsmannes (Bukeutes ewerben konnte. Die durchs Los Ernannten mußten sich vor dem Antritt ihres Amts einer Prüfung (Dokimasie) in Bezug auf echt bürgerliche Abkunft und Unbescholtenheit unterwerfen; wenn einer dieselbe nicht bestand, so trat der zugleich mit ihm erloste Stellvertreter (Epilachoön) an seine Stelle. Das Gleiche geschah, wenn ein Buleut im Laufe seines Amtsjahres mit Tode +1. Am Ende ihres Amtsjahres mußte die B. als Ganzes dem Volke Rechenschaft über ihre Amtsführung ablegen. Als im J. 307 v. Chr. zu den bisher bestehenden 10 Phylen zwei neue hinzugefügt worden waren, wurde auch die Zahl der Ratsmitglieder auf 600 j• In den Zeiten, wo in Athen überhaupt den Bürgern eine Entschädigung in Geld für ihre dem Staate gewidmete Thätigkeit gewährt wurde, erhielten die Buleuten einen Sold von je einer Drachme jür jeden die Dorbe Zum Geschäftskreis der B. gehörte die Vorberatung aller vor die Volksversammlung zu bringenden Angelegenheiten und die Oberleitung und Aufsicht über die gesamte Staatsverwaltung, insbesondere über die Finanzen und gewisse Teile des Kriegswesens (Reiterei und Kriegsflotte). Auch eine beschränkte Hungig gent hatte die B., indem sie auf bei ihr anängig gemachte Klagen Geldstrafen bis zur Hich von 500 Drachmen verhängen konnte. Zur leichtern Erledigung der Heh fungierten die je einer Phyle angehörigen Mitglieder des Rats in einer am Anfang des Amtsjahres durch das Los bestimmten Tnel-Piore als permanenter Ausschuß unter dem Titel Prytanen; die Dauer einer solchen Prytanie war zur Zeit der 10 Phylen 35—36 Tage 90 Schaltjahren 38—39 Tage), zur Zeit der 12 Phylen gerade einen Monat. Die re-Eudseitede Sitzungen der B. fanden in dem an der üdseite der Agora gelegenen Buleuterion, außerordentliche Sitzungen oft auch in andern Lokalen (z. B. im Eleusinion oder auf der Akropolis) statt. In Sparta und einigen andern griech. Städten war für die B. der dem röm. Senat entsprechende Name Gerusia (d. i. Rat der Alten) üblich; die⸗ +11 bestand in Sparta aus 28 über 60 J. alten, vom olke auf H+ gewählten Männern nebst den beiden Königen als Vorsitzenden (s. u. Geronten).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 707Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6