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Recht & StaatBrockhaus 1882

Bureau (frz.) bedeutet zunächst den Schreibtisch und dann die Schreibstube im allgemeinen, namentlich aber die Schreibstube der Behörden und überhaupt das Dienstlokal von Beamten. Es wird aber auch unter B. die Gesamtheit der in einer Verwaltungsabteilung beschäftigten Personen verstanden. Unter Bureausystem im Gegensatz zum Kollegialsystem versteht man ein Verwaltungssystem, in welchem die Leitung der Angelegenheiten eines oder mehrerer Verwaltungszweige in der Hand eines Einzelnen liegt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 737Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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