FeedCapite oensi
Recht & StaatBrockhaus 1882

Capite oensi (lat., onach dem Kopf Geschätztey) hießen seit der Verfassung des Servius Tullius zuerst diesenigen röm. Bürger, welche ohne Grundeigentum waren. Zu ihnen gehörten auch die Handwerker, mit Ausnahme jedoch der Holz⸗ und Metallarbeiter und der Musiker, die gleich jenen für den Kriegsdienst verwendbar und deshalb wie jene in zwei eigenen Centurien vereinigt und den vierten Klassen beigegeben waren. Ferner gehörten zu den Capite censi die Freigelassenen, insoweit sie nicht ebenfalls in die Klassen aufgenommen waren. Später, wohl seit der Censur des Appius Claudius Cäcus (s. unter Claudius) 312 v. Chr., De Capite censi diejenigen, welche ein so geringes Vermögen hatten, daß sie auch in die niederste Klasse der nach Vermögensstufen eingeschätzten Bürger nicht mehr aufenommen werden konnten und so in den Censusisten in einer außerhalb der Klassen stehenden Centurie mit 4½½½½ wurden. Die Capite censi dienten nicht in den Legionen. Mit der Zeit bildeten sich aber unter ihnen Unterschiede aus. Zur mißt, sind unter K aufzusuchen. Zeit des Polybius (im 2. Wed: v. Chr.) dienten die, welche bis zu 6000 As Vermögen hatten, in den Legionen, die, welche weniger (schließlich bis zu 375 As herab) hatten, wurden in der Regel zum Dienste auf den Flotten verwendet. Im Zusammenhang damit stand, daß das Wort Capite censi, welches früher gleichbedeutend mit proletarii (s. Proletarier) gewesen war zuletzt nur die Armsten unter den Proletariern ezeichnete. Aber alle diese Unterschiede wurden bedeutungslos, als Marius alle Capite censi 90n Unterschied in die Legionen aufnahm, deren auptmasse nun von den ärmern und ärmsten Bürgern gebildet wurde.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 926Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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